Titel/Regest |
Abt Jordan, Propst Adolf, Priorin Adelheid und der Konvent des Klosters Gehrden bekunden, daß zur Beilegung eines Zwiespalts zwischen der Propstei und der Kämmerei des Klosters der Vorsteher der Kämmerei der Priorin ein Pelzwerk, eine Kutte, 14 Ellen Leinentuch, zwei weiße Halbstiefel, zwei hohe Schuhe, zwei Schuhe mit Filzsohlen und zwei Paar Sommerschuhe jährlich zu einem bestimmten Zeitpunkt liefern soll. Darüber hinaus soll der Kämmerer nicht wie bisher weder Schaffelle noch Wolle, deren Hälfte er vollständig erhalten hat, oder Salz oder Mehl zum Backen oder ein Pferd oder Pferdefutter vom Propst weiterhin einfordern. Als Ausgleich erhält die Kämmerei aus dem Kornspeicher der Propstei zehn Viertel Getreide, nämlich Roggen, Gerste und Hafer, ferner 24 Viertel, die sie seit jeher erhalten hat, und zusätzlich 32 Viertel, die sie von Arnold von Geismar erhalten soll. Insgesamt bekommt die Kämmerei also aus dem Kornspeicher der Propstei jährlich 66 Viertel Getreide, außerdem 50 Schaffelle als Ersatz für die wie bisher empfangenen 20 Felle, je sechs Schafpelze im Sommer und im Herbst sowie wie bislang sechs Pfund Fett1) aus der Küche, Heu und Stroh ausgenommen, das die Kämmerei von der Propstei erhält. Auf diese Weise soll weder der Propst vom Kämmerer noch der Kämmerer vom Propst ein Pferd einfordern, es sei denn in beiderseitigem Einverständnis.
Die Aussteller kündigen ihre Siegel an, Zeugen werden benannt. |