Regest

Datum 1319-05-01 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Datum et actum kalendas Maii anno Domini millesimo trecentesimo decimo nono)
Titel/Regest Bischof Dietrich von Paderborn gestattet Kloster Gehrden, die auf seinem Grund und Boden errichtete Stadt zu befestigen, um sie vor feindlichen Angriffen zu schützen. Die Stadt muß aber dem amtierenden Bischof und dem Domkapitel für deren Bedarf auf dieselbe Art und Weise wie die anderen Gemeinden und Städte des Bistums offenstehen. Die Stadt darf ferner weder durch den Bischof noch durch seine Beamten in eine Fehde hineingezogen werden. Darüber hinaus wird der Stadt untersagt, Untertanen anderer Kirchen und Klöster sowie Ministerialen des Bistums aufzunehmen und Aufenthalt zu gewähren, es sei denn sie besäßen die Erlaubnis ihrer Herren dazu. Falls jedoch ein bischöflicher Beamter in die Stadt kommt, müssen die Einwohner ihn gastlich aufnehmen und Herberge gewähren. Der Propst hat die in die Stadt kommenden Prälaten und Kanoniker des Bistums entsprechend ihrer Würde aufzunehmen und zu versorgen, wie es seit jeher üblich ist. Die Einwohner der Stadt dürfen eine allgemeine Verfolgung der Feinde, Volghe genannt, mit anderen benachbarten Gemeinden nur dann unternehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Das Hochgericht, Hogherichte genannt, sollen die Einwohner anrufen, wie sie es von früher gewohnt sind. Zudem haben die Einwohner zu den allgemeinen Abgaben beizutragen, wie sie alle Gemeinden des Bistums zu entrichten haben. Alle übrigen in der Stadt gegenwärtig oder zukünftig aus welchen Gründen auch immer herrschenden Zustände und eintretenden Fälle unterliegen der freien Entscheidung des Propstes, so daß der Bischof oder seine Nachfolger keine weiteren Rechte in der Stadt beanspruchen können.

Der Aussteller kündigt sein Siegel an.
Archiv   Gehrden, Kloster (z. T. Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 13
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Kloster Gehrden - Urkunden (z. T. Dep.), Nr. 13
Material Papier
Überlieferungsart Abschrift 17. Jh., Textwiedergabe nach dem Gehrdener Kopiar fol. 33v
Literatur Drucke: Schaten, Annales 1, S. 172; WUB 9, 1782.
WUB Bd. 9
WUB Nr. 1782
WUB S. 851
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.17   1300-1349
Datum Aufnahme 2010-07-16
Datum Änderung 2011-01-27
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