Regest |
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Datum | 1402-09-28 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
(Datum anno d(omi)ni Mo CoCoCoCo s(e)c(un)do in p(ro)festo b(ea)ti Michaelis archangeli) | ||||||||
Titel/Regest | Propst Henrik, Priorin Luttrut und der Konvent des Klosters Gehrden (Gerden) verkaufen jährliche Einkünfte in Höhe von fünf Mark. Sie lösen [mit der dafür erhaltenen Summe - 50 Mark] ein: 1. Bei Bre(n)dekin, Bürger zu Brakel (Brakele), für 20 Mark Einkünfte in Höhe von zwei Mark, die ihnen von dem verstorbenen Engelhard van Nyhusen für eine ewige Memorie zugekommen waren und die der Wbf Evert, als er Propst war, versetzt hatte. 2. Bei Henrik Abbetmeyg(er)e, Bürger von Warburg (Warbergh), für 30 Mark Einkünfte in Höhe von drei Mark, die der genannte Herr Evert und Herr Johann (Johan) Otterschoke, als sie Pröpste waren, versetzt hatten. Diese 30 Mark waren ihnen von dem verstorbenen Cord van Kuddessen für eine ewige Memorie vermacht worden, der darüber besiegelte Urkunden besaß, mit der Maßgabe, daß die Einkünfte den Nonnen, der Priorin und dem Konvent daselbst (den geystliken ju(n)cfrowen, p(ri)oren unde ghemeyne(n) co(n)vente dar sulves) gezahlt werden aus [des Propstes?] (unseme) Hof zu Siddessen (Syddessen), der der Meierhof genannt wird und zur Zeit von Cort Wepelmans bewirtschaftet wird. In diesem Hof haben sie bereits 50 Mark stehen (dar sey rede vyfthych mark ane hebbet). Für genannte fünf Mark sollen sie [aus diesem Hof] jährlich 20 Viertel Korn, halb Roggen, halb Hafer, erhalten. Wenn daran etwas fehlt, muß es aus anderem unseren [des Propstes?] Gut ersetzt werden. Falls ein Propst den genannten Hof in ein, zwei oder drei Partien einlösen möchte, wird ihm das gestattet, wenn er es ein Vierteljahr vorher oder früher ankündigt. Und wenn eine oder zwei Nonnen daran eine Leibzucht gekauft hätten, werden auch diese ihm zur Einlösung übergeben. Das durch die Einlösung erhaltene Geld muß zugunsten der genannten Memorien wieder angelegt werden. |
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Archiv | Gehrden, Kloster (z. T. Dep.) | |||||||
Bestand | Urkunden | alle Regesten | |||||||
Signatur | 17 | |||||||
Benutzungsort | Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen | |||||||
Bestellsignatur | Kloster Gehrden - Urkunden (z. T. Dep.), Nr. 17 | |||||||
Bemerkungen | Das Regest interpretiert die durch falsch oder undeutlich bezogene Personal- und Possesivpronomina unverständliche Urkunde. Es hat den Anschein, als seien Textteile aus einer der genannten Vorurkunden mechanisch übernommen und syntaktisch nicht richtig eingefügt worden. | |||||||
Material | Pergament | |||||||
Überlieferungsart | Ausfertigung | |||||||
Siegel | zwei Siegel abgefallen und verloren | |||||||
Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-07-16 | |||||||
Datum Änderung | 2011-01-27 | |||||||
Aufrufe gesamt | 5676 | |||||||
Aufrufe im Monat | 70 | |||||||
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