Regest

Datum 1581-09-29 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(So gebenn nach Christi geburdt im funfftzehenthen hunderth ein vnnd achtzig Jare. Am dage Sandt Michaelis Archangeli)
Titel/Regest Philipp Spiegell zum Desemberge, Drost zum Calenberge nimmt für sich, seine Erben und seine Kinder erster Ehe (vor- unndt Cansteinische kinder) einen Kredit in einer Höhe von 600 Rheinischen Goldgulden bei der Äbtissin Dorothea von Offen (Offeln) und vom Konvent des Stifts Gehrden auf. Phillipp ist mit seinen Kindern erster Ehe durch einen Vergleich zwischen ihm (wegen seiner Kinder ersten Ehe) und seinen anderen Cansteinischen Erben und Schwägern in den Besitz des Hauses Canstein gekommen. Dies Cansteinische Erbe ist durch Schulden und deswegen aufgenommene Kredite bei mehreren Kreditoren im Stift Münster belastet, von denen er einen Teil übernehmen muß. Er quittiert den Erhalt der Summe und verpflichtet sich, der Äbtissin und dem Konvent von Gehrden pro Jahr für jeweils 100 Goldgulden fünf gute, nicht verbotene Rtlr. - insgesamt pro Jahr 30 Rtlr. - zwischen dem 29. September und dem 11. November (zwischenn Sant Michaelis Archangelij, vnnd Sant Martinij Episcopi dage) unverzüglich in einer Summe in diesem Zeitraum an Zinsen zu zahlen. Als Bürgen fungieren Schonnenbergk Spiegell zum Desemberge, Curd von Mengersenn, Sohn des Curd (†), und Friederich von Papenheim. Im Falle der Zinssäumnis verpflichten sich die Bürgen innerhalb von acht Tagen vom Zeitpunkt der Mahnung durch die Äbtissin und durch den Konvent von Gehrden an, unverzüglich in Paderborn, Warburg oder Brakel entweder selbst einzureiten oder eine adelige Person, einen Knecht und zwei Pferde in eine Herberge einreiten zu lassen (inreiten), die dort bis zur endgültigen Zahlung verbleiben müssen. Philipp kann sich jederzeit zum 29. September (Sant Michaelis Archangeli) auslösen, wenn er die Auslösung (losekündigung) der Äbtissin und dem Konvent von Gehrden am 24. Juni (Sant Johannis Babtist) ankündigt und den Kredit von 600 Goldgulden samt Zinsen von 30 Reichstalern unverzüglich zahlt. Er verzichtet auf alle Einreden, Rechtsmittel usw.

Er kündigt sein Siegel und die Siegel der drei Bürgen an.

Unterschriften des Ausstellers und der Bürgen.
Archiv   Gehrden, Kloster (z. T. Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 26
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Kloster Gehrden - Urkunden (z. T. Dep.), Nr. 26
Bemerkungen Beiliegend schwarzfarbener Abdruck eines Siegelrings (Rinckpitschaft) in ockerfarbener Wachsschüssel des Friedrich von Papenheim (Wappenbild: Rabe)
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Alle vier Siegel abgefallen. Unterschriften auf der Plica: Cordt von Mengerssen, Fredrych von Papenheym (manu)p(ro)p(ria), unter der Plica: Lips Spigell zum Desenberge, mein handt, Schonberch Spigel zum Desenbe(rge) m(anu)p(ro)p(ria)
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-07-16
Datum Änderung 2011-01-27
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