Regest

Datum 1595-12-04 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Ahlen
Titel/Regest Die Gebrüder Dietrich und Werner Kloith zu Severinghausen teilen den elterlichen Nachlass. Werner erhält alle Liegenschaften und zahlt dafür seinem Bruder 2.000 Rtlr. Bis zur Anzahlung dieser Summe zahlt er jährlich 120 Rtlr. Pension. Auch darf Dietrich solange die Wohnung in Münster benutzen und Jackenstals Erbe besitzen. Ferner erhält er für die Zeit jährlich 40 Taler zur Kleidung und allen sonstigen Lebensunterhalt. Schliesslich überlässt ihm Werner einen Hausplatz in Ahlen an der Kampstrasse, Buschmannshof genannt, zwischen Johann Kuttenbusch und Balthasar Vogeding. Das Erbrecht Dietrichs an seines Bruders und ihrer Schwester Christine Nachlass bleibt gewahrt, doch verzichtet er auf alle Ansprüche an dem etwaigen Nachlass Annekes, Tochter der Anna Gruthers. Kehren Johann und Christoph Kloith jemals zurück, so muss Dietrich seinen Erbteil zurückgeben.

Zeugen: Bertold Greven lic. jur. utr., Heinrich Gruter, Richter zu Ahlen, Degenhard Schillinck und Herr Johann Kattenbusch, die alle mit unterschreiben und siegeln.

Beglaubigt vom Münsterschen Notar Heinrich von Schorlemer.

Devise: Christus mea spei est

Or., Perg., mit 6 Petschaftssiegel.
Archiv   Severinghausen, Haus
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 55
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Haus Severinghausen - Urkunden, Nr. 55
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-07-16
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