Titel/Regest |
Vor dem kaiserlichen öffentlichen immatrikulierten Notar Friedrich Christoph Grüter erscheint Franz Arnold Mauritz Wilhelm v. Glaen, Herr zu Severinghausen und Ahlen, und erklärt, daß er in seinem unlängst errichteten Testament seiner Tochter Magdalena Benedicta Philipina ab deren 18. Lebensjahr einen jährlichen "Spiellpfenning" (= freies Taschengeld außerhalb der Mitgift) von 50 Rthlr. verschrieben hat. Nach reiflicher Überlegung des Herrn v. Glaen soll dieser Passus wie folgt geändert werden. Die Tochter erhält zum Zeitpunkt ihrer Heirat 300 Rthlr. Sollten die Eltern vor der Heirat der Tochter sterben, soll sie einen jährlichen "Spiellpfenning" von 25 Rthlr. nebst Kost und Kleidung aus den Einkünften des Hauses Severinghausen erhalten. Wenn in Bezug auf die standesgemäße Kleidung der Tochter mit ihrem Bruder keine Einigkeit zu erzielen ist, soll die Tochter für Kleidung jährlich einen zusätzlichen Betrag von 25 Rthlr. beanspruchen dürfen.
Zeugen: Dr. jur. utr. Albert Henrich von der Beck, Richter und Gograf zu Ahlen, Pater Licentiat Franz Philip Hülsmann aus dem Hammer Franziskaner-Observanten-Konvent.
Unterschriften: Notar Friedrich Christoph Grüter, Pater Philip Hülsman, Albert Henrich von der Beck und schwarzer Notarstempel. |