Titel/Regest |
Henrick v. Driburg (Driborch), Knappe, verpflichtet sich, die letztwillige Verfügung seines Schwagers Kort Bose des Älteren zu halten. Henrick soll das Haus zu Lemgo, sein Vetter Cort das Haus zu Horn erhalten. Burglehen, Land, Garten und Wiese, die zu dem Haus in Horn gehören, sollen sie unter sich teilen, ebenso, unter Eid, was in dem Haus zu Lemgo ist. Den halben Hof zu dem Krummen Syke soll Cord Bose behalten. Cord Bose d. Ä. und sein Vetter haben das bei Lebzeiten verfügt.
Siegelankündigung des Ausstellers. |