Titel/Regest |
Der Knappe Cord Bose bekennt für sich, seine Ehefrau Figen und alle seine Erben, daß sie dem Henke Bettekink zu Billerbeck (bilderbeke, b. Steinheim) und seiner Ehefrau Alheyde 10 Mark Pfennige in Hornscher Währung schulden und dafür fünf Jahre lang jeweils am Michaelistag eine Mark Pfennige als Zins zahlen wollen. Von dem von Cord als Pfand gesetzten Zehnt zu Billerbeck sollen Henk, seine Erben, der Inhaber des Briefes viereinhalb Molt Korn (ein Molt Roggen, neun Scheffel Gerste, drei Scheffel und zweieinhalb Molt Hafer) ebenfalls 5 Jahre lang jeweils zu Michaelis zahlen. Von der zu zahlenden Summe können sie ein Molt Roggen und neun Scheffel Gerste nach dem Marktpreis zu Horn eine Woche vor und eine Woche nach Michaelis abrechnen. Währschaftsversprechen des Henke und der Alheyde für den Zehnten. Sollten Hauptsumme und aufgelaufener Zins nach 5 Jahren nicht bezahlt sein, dürfen Henk und Alheyde das Pfand solange besitzen, bis sie Summe und Zins daraus eingenommen haben.
Siegelankündigung des Ausstellers, das Fyge mitbenutzt. Geschehen vor Hermann de Meyger, Richter des Edelherrn Bernd zur Lippe in gehegtem Gericht vor den Zeugen Henne Wesemann und Henne Odemann.
Siegelankündigung des Richters. |