Regest

Datum 1414-01-05 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(in profesto epyphanie dominis)
Titel/Regest Der Knappe Cord Bose bekennt für sich, seine Ehefrau Figen und alle seine Erben, daß sie dem Henke Bettekink zu Billerbeck (bilderbeke, b. Steinheim) und seiner Ehefrau Alheyde 10 Mark Pfennige in Hornscher Währung schulden und dafür fünf Jahre lang jeweils am Michaelistag eine Mark Pfennige als Zins zahlen wollen. Von dem von Cord als Pfand gesetzten Zehnt zu Billerbeck sollen Henk, seine Erben, der Inhaber des Briefes viereinhalb Molt Korn (ein Molt Roggen, neun Scheffel Gerste, drei Scheffel und zweieinhalb Molt Hafer) ebenfalls 5 Jahre lang jeweils zu Michaelis zahlen. Von der zu zahlenden Summe können sie ein Molt Roggen und neun Scheffel Gerste nach dem Marktpreis zu Horn eine Woche vor und eine Woche nach Michaelis abrechnen. Währschaftsversprechen des Henke und der Alheyde für den Zehnten. Sollten Hauptsumme und aufgelaufener Zins nach 5 Jahren nicht bezahlt sein, dürfen Henk und Alheyde das Pfand solange besitzen, bis sie Summe und Zins daraus eingenommen haben.

Siegelankündigung des Ausstellers, das Fyge mitbenutzt. Geschehen vor Hermann de Meyger, Richter des Edelherrn Bernd zur Lippe in gehegtem Gericht vor den Zeugen Henne Wesemann und Henne Odemann.

Siegelankündigung des Richters.
Vermerke Kanzelliert.
Archiv   Bose, Familie
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 14
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Familie Bose, Nr. 14
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Zwei Siegel angehängt, beschädigt.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2010-07-16
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