Titel/Regest |
Der Dortmunder Richter Bertram Berchoff bekundet, dass auf Ersuchen Johans Stecke, Grafen zu Dortmund, Henrich Schollebecke, Joh. Schomecker, Gert Becker und Hint. Sumenicht, alle wohnhaft zu Waltorp, eidlich aussagen, dass die verst. Cordt von Lindenhorst, Graf zu Dortmund, und Hannemann von Dungeln ein Gruthaus zu Waltrop besassen, aus dem die Brauer zu Waltrop die Gruet zu entnehmen hatten. Wegen der Beschwerde der Brauer sei der Grutzwang aufgehoben, dafür müsse alles in Waltrop gebraute Bier mit 4 Dortm. Pfennige zu Ickern versteuert werden. Diese Akzise soll zum Aufbau des kürzlich verbrannten Ickern und der dortigen Mühle dienen.
Zeugen: Jorgen Kostes, vrygreve, Johan Meckynck, Reynholt Muermann. |