Regest

Datum 1496-09-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(ame frigtaige na Egidii)
Titel/Regest Dem Knappen Hinrich Speygell, + Gerdes Sohn, ist von Herrn Symon, Bischof zu Paderborn, Burg, Weichbild und Amt Beverungen mittels eines Amtsbriefes vom selben Tag verschrieben worden, der (wörtlich eingerückt) lautet: Symon Bischof zu Paderborn hat mit Einwilligung von Domdechant und Domkapitel dem Hinrich Speygell, + Gerdes Sohn, seine Burg und Weichbild Beverungen für 400 rheinische Gulden übergeben und ihn als Amtmann eingesetzt. So lange er Amtmann ist, soll er Burg und Amt innehaben, bewohnen und für das Stift mit Wächtern, Pförtnern und anderem, was not tut, auf seine Kosten versehen. Er darf auch die Einsaat, die er im Feld vorfindet, welche Ffrederich van Brenken hinterließ, nutzen. Er soll auch die dem Bischof im Amt Beverungen zustehenden Einkünfte an Korn und Geld einnehmen und davon jährlich 150 Malter Korn, halb Roggen und halb Hafer Beverungescher Maßes, und 44 Mark Warburger Währung für den Bischof einziehen und darüber jährlich Rechenschaft ablegen. Darüber hinausgehende Einkünfte soll Hinrich zur Verzinsung der 400 Gulden einnehmen, die er zur Ablösung der Kinder des Otto van Valkenberg geliehen hat. Zur Instandhaltung der Burg soll er die zur Bürg gehörigen Äcker haben, Dienst, Gericht, die Mühlen, Gefälle und Gerichtstrafen (broke), ausgenommen die höchste Strafe am Leben und wenn eine Gemeinheit straffällig wird, was der Bischof sich auch in anderen Amts- und Pfandbriefen vorbehalten hat. Hinrich soll während seiner Amtszeit die Eingesessenen des Amtes und Weichbilds Beverungen, geistlich und weltlich, verteidigen und beschirmen, sie bei ihren Rechten und Gewohnheiten lassen und sie nur gerichtlich belangen oder belangen lassen. Er soll alle vom Bischof geschlossenen Bündnisse und Friedensschlüsse sowie Geleit und Strasse zu Wasser und zu Lande einhalten. Gegen Angriffe soll er sich mit Gewalt schützen und Übergriffe abwehren. Burg und Weichbild Beverungen sollen dem Bischof offen stehen. Im Fall eines Krieges, soll Hinrich Feind der Feinde des Bischofs werden und diesen unterstützen. Will er das nicht, soll er Amt, Burg und Weichbild Beverungen mit Willen des Bischofs einem Untersassen des Stifts übergeben und seine 400 Gulden nehmen. Beiden Seiten bleibt dann die Kündigung der Pfandschaft vorbehalten. Sollte aber Hinrich sein Geld zum festgesetzten Termin nicht erhalten, darf er die Summe mit Willen des Bischofs von einem Stitfsuntersassen bekommen. Wenn er so mit dem Bischof in Fehde geraten sollte, sollen die Kosten für Hut und Wacht dem Stift zufallen. Sollte Hinrich überfallen werden und es zu Handgreiflichkeiten kommen, sollen die Gefangenen dem Bischof zustehen und mit dem Gewinn soll wie üblich verfahren werden. Der Bischof wird in solchen Fällen dem Hinrichein Hauptherr sein und ihm Schäden ersetzen. Hinrich soll Beverungen baulich in gutem Zustand wahren. Sollte es notwendig sein, Beverungen zu versetzen, soll Hinrich vor anderen den Vorzug haben. Will der Bischof Beverungen selbst besitzen, soll er dies Hinrich zwischen Michaelis und Martini ankündigen und ihm zwischen Ostern und Pfingsten sein Geld geben. Hinrich soll dann Beverungen dem Bischof überantworten und ihm Büchsen, Pfeile, Schießpulver, Betten, Laken, Hausrat und Kleinodien (bussen, pyle, krut, bedde, laken, husgerat unde cleynode) nach dem aufgestellten Inventar aushändigen und auch Saatkorn und Früchte, wie sie + Otto van Valkenberge vorgefunden hat. Sollte er mehr Korn eingesät haben, soll er entsprechend entschädigt werden. Bischof und Domkapitel kündigen ihre Siegel an. Hinrich Speygell verspricht, die in diesem Vertrag enthaltenen Punkte einzuhalten. Auch wollen seine Brüder und er dem Bischof und der Landschaft wegen des Verlustes, der zur Zeit seines + Vaters in der Fehde mit Hessen wegen der Liebenau (Levenouwe) geschehen ist, die Loskündigung von Beverungen nicht verweigern. Mit Hinrich Speygell siegeln die Junker und Knappen Bernd Herr zu Büren der Ältere, Philips van Brenken, Raven vam Kalenberge, Joest Westphale und Cord Joden, seine Ohme, Schwäger und guten Freunde, die sich verpflichten bei einem Verstoß gegen den Vertrag binnen eines Monats nach der Mahnung seine Einhaltung zu veranlassen.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk; Signatur (a 313).
Archiv   Abbenburg
Bestand   A Altes Archiv, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 113
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Familienurkunden
Überlieferungsart Ausf.-Perg., Wasserflecken
Siegel 6 anh. Siegel: 1. - 3. (ab), 4. Raven vam Kalenberge (Bild: 2 gekreuzte Streitkolben mit Rose oben in der Mitte), 5. Joest Westphale (Bild: Turnierkragen über Balken), 6. (ab).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-10-13
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