Regest

Datum 1509-12-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(uff fritag naich sanct Lucien)
Titel/Regest Aleff van Wyhenhorsthat sich mit Herrn Philips, Erzbischof zu Köln und Kurfürst, wegen einer Forderung, die er an Erzbischof und Stift hatte, aufgrund folgender (wörtlich eingerückter) Urkunde vom selben Tag vertragen: Philips, Erzbischof zu Köln, des hl. römischen Reichs Erzkanzler durch Italien und Kurfürst, Herzog zu Westfalen und Engern, einigt sich mit Adolff von Wyhenhorst wegen einer Rente von jährlich 200 Gulden, die + Jacob Schirl uff eynem thornys unnsers zolls zu Bonn verschrieben war und danach durch Erzbischof Roprecht der + Gretgin von der Borch für 4.000 Gulden Kapital am 01.08.1469 verkauft worden war. Gretgin hat die Rente in den Jahren 1470, 1471, 1472 und 1473 bezogen, in den folgenden Jahren ist das Kapital um die unbezahlte Rente angewachsen. Daneben hatte sie auch eine Jahrrente von 200 Gulden aus den Händen des Grafen von Moers aus dem kurkölnischen Ländchen von Linn mit Bewilligung des Erzbischofs Roprecht und des Domkapitels an sich gebracht, doch wohl nur wenige Termine davon bezogen. Die Jahrrenten samt den aufgelaufenen Resten hat Adolff von Wyhenhorst als ein nachfolgender Erbe aufgrund der Urkunden vom Erzbischof und Stift gefordert und in Verhandlungen zwischen etlichen kurfürstlichen Räten und Freunden des Adolff ist Folgendes vereinbart worden: wird ein thornis auf den Zoll zu Bonn frei, sollen Adolff oder seine Erben die 200 Gulden davon einziehen. Sollte aber in den nächsten 11 Jahren kein thornys ledig werden, sollen die 200 Gulden auf eine andere Stelle angewiesen werden, bei der sie einzuziehen sind. Damit sollen auch alle Forderungen aus Rückständen erledigt sein. Sollte Adolff die Rente in der genannten Weise nicht zugewiesen werden, darf er alle seine Forderungen an Renten und Rückständen wiederum geltend machen. Weiter wird Adolff von Wyhenhorstauch wieder in den Bezug der Jahrrente von 200 Gulden aus dem Land Linn gesetzt, die ursprünglich einem Grafen von Moers verschrieben war. Diese Rente soll ab vergangenen Tag Martini gelten und künftig jährlich an Martini von ihm erhoben werden. Rückstände für diese Rente sind mit diesem Vertrag erledigt. Wegen einer Forderung von 700 Gulden, die Erzbischof Herman der Gretgin von der Borch schuldig geblieben sein soll, und wegen anderer Forderungen, sollen Adolff seine Ansprüche und deren Verfolgung vorbehalten bleiben. Dem Erzbischof bleibt vorbehalten, die Rente von 200 Gulden auf das Land Linn für 1.050 Gulden abzulösen. Der Erzbischof und das Domkapitel kündigen ihre Siegel an. Adolff von Wyhenhorst nimmt den Vertrag an, verspricht ihn zu halten und siegelt.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk; Signatur (260).
Archiv   Abbenburg
Bestand   A Altes Archiv, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 121
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Familienurkunden
Überlieferungsart Ausf.-Perg.
Siegel anh. Siegel (im Schildeshaupt 3 Vögel).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2010-11-29
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