Regest

Datum 1595-11-06 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor Derick van Cewick, Statthalter, dann Berndt op Nerefoerth und Peter Schae und weiter sämtliche Schöffen der freien Herrlichkeit Hörstgen, erklärt Cornelis van Sundert, vereideter laufender Bote der Stadt Wesel, als Bevollmächtigter der Eheleute Peter van Halen und Aeltgen unter Vorlage seiner von der Stadt Wesel am 7.07.1590 ausgestellten Vollmacht, dass Peter van Halen und Aeltgen von den Eheleuten Niclas van Weesick und Wilhelma, Bürger in Wesel, 600 Taler, den Taler zu 30 Stüber, den Stüber zu 21 Pfennig (?) gerechnet, erhalten haben und ihnen dafür eine Rente von 36 Talern aus ihrem Hof Steemans im Gericht und der Herrlichkeit Hörstgen verschreiben, die jährlich an Martini zu zahlen ist. Den Eheleuten Peter und Aeltgen bleibt die Ablösung der Rente vorbehalten. Falls diese Ablösung in den nächsten sechs Jahren nicht erfolgt, ist das dem Herrn des Gerichts anzuzeigen und um weitere Fristung zu bitten. Die Aussteller siegeln mit dem Schöffensiegel.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk.
Archiv   Abbenburg
Bestand   A Altes Archiv, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 135
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausf.-Perg., Schäden durch Feuchtigkeit und Mäusefraß mit Textverlust
Hinweise Aus: Bestand A Akte O II.
Siegel anh. Siegel ab.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
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