Titel/Regest |
Joachim Friederich Markgraf zu Brandenburg, des hl. Römischen Reichs Erzkämmerer und Kurfürst, in Preussen, zu Stettin, Pommern, der Kaschuben und Wenden, auch in Schlesien zu Crossen und Jägerndorf Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, dessen Rat und Lehnsekretär Nickel von Kötteritzsch zu Karwe (Carve) von den Brüdern Achaitz und Philips von Quitzow auf Klietzke und Eldenburgk 400 Taler geliehen hat, die jährlich mit 5 % verzinst werden sollen, und dafür sein unbelastetes Lehngut im Dorf Karwe im Ruppinschen verpfändet hat, wie es die Urkunde vom 25.06.1604 besagt, genehmigt diese Pfandsetzung und lässt siegeln. |