Titel/Regest |
Als Bevollmächtigter des Herrn Raban Henrich von Haxthausen zu Abbenburg, Ritter und Komtur des Deutschen Ordens, bekennt Franciscus Georgius Escherhaus, ordentlicher Prokurator, von Wilhelm Anton Bischof zu Paderborn laut des eingerückten Lehnsbriefes vom selben Datum belehnt worden zu sein: Wilhelm Anton Bischof zu Paderborn, Reichsfürst, Graf zu Pyrmont, belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Clement August, Kurfürst zu Köln etc., den Raban Henrich von Haxthausen zu Abbenburg, Ritter und Komtur des Deutschen Ordens, als ältesten Lehnsträger zugleich für alle von Haxthausenschen Lehnsinteressenten mit eiem Burglehen auf der Burg zu Warburg und den Kotstätten unter der Burg in den Hüffen, mit dem Dorf Welda und Kotstätten, mit drei Hufen Landes zu Hemmenhausen und dem Zehnten daselbst und der Mühle zu Brachtorpe, mit dem Zehnten dreier Hufen zu Holtorpe, wie die Elmerhausz von Haxthausen, Eckebrechts Großvater, von einem früheren Bischof empfangen hat. Als Bevollmächtigter leistet Franciscus Georgius Escherhaus, ordentlicher Prokurator, den Lehnseid. Ankündigung von Siegel und Unterschrift. Franciscus Georgius Escherhaus bekennt, für seinen Auftraggeber die Lehen empfangen und den Eid geleistet zu haben, siegelt und unterschreibt. |