Regest

Datum 1821-02-10 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Hannover
Titel/Regest Georg IV., König des vereinigten Reichs Großbritannien und Irland, auch König von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc., erklärt, dass Johann von Grapendorf von Graf Rudolf zu Diepholz mit einem Burglehen zu Lemförde belehnt worden war, das von der bürgerlichen Pflicht, nämlich Starken und Warken, befreit worden war, wogegen sich Johann zum Rossdienst mit zwei Pferden verpflichtet hatte, und belehnt nun nach dem Tod seines Vaters König Georgs III. den königlich preußischen Kammerpräsidenten Wilhelm August von Grapendorf und seine männlichen Leibeserben mit diesem Burglehen zu Lemförde, wie dieses von dem genannten Grafen verschrieben wurde. Weiter belehnt er den von Grapendorf mit folgenden sechs Eigenbehörigen und Zinsbauern zu Stemshorn und Quernheim im Amt Lemförde, nämlich Gerd Heinrich Plate und Johann Heinrich Tiemann zu Stemshorn und Gerd Bock, Johann Gerd Grosse-Cord, Johann Heinrich Nobbe und Gerd Heinrich Backmeyer zu Quernheim. Anstelle des Lehnsträgers hat der Advokat Kösterzu Hannover den Lehnseid geschworen und auf Erfordernis den Rossdienst mit zwei Pferden versprochen. Ankündigung von Unterschrift und großem Siegel.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk, Stempel acht Gulden, vier Gulden fünf d.; Signatur (Litt. XIII 3).
Archiv   Abbenburg
Bestand   A Altes Archiv, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 165
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur A III 14
Überlieferungsart Ausf.-Perg.blatt, Unterschrift der königlichen Großbritannisch-Hannoverschen zum Cabinetsministerio verordneten General-Gouverneur und Geheimen Räthe Decken und Bremer.
Siegel anh. Siegel in Metallkapsel
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.7   1800-1849
Datum Aufnahme 2010-10-13
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