Titel/Regest |
Friderich Wilhelm, Bischof zu Paderborn und Hildesheim, Reichsfürst, Graf zu Pyrmont, belehnt den Raban Heinrich von Haxthausen, Ritter und Komtur des Deutschen Ordens, als ältesten Lehnsträger für alle Haxthausenschen Lehnsinteressenten zu Mannlehen mit einem Burglehen auf der Burg zu Warburg und den Kotten unterhalb der Burg in der Hüffe, mit dem Dorf zu Welda und den Kotten und dem Zubehör daselbst, mit drei Hufen Landes zu Hemmenhauszen und dem Zehnten daselbst und der Mühle zu Brachtorpe, mit dem Zehnten dreier Hufen zu Holtorp und allen Lehen, wie sie Elmerhausz von Haxthausen, Eckebrachten Großvater, zu Lehen getragen hat. Anstelle des Lehnsträgers hat der vom Subsenior Caspar Mauritz von Haxthausen beauftragte Bevollmächtigte August von Haxthausen, Domkapitular zu Hildesheim, den Lehnseid geschworen. Der Aussteller unterschreibt und siegelt. |