Titel/Regest |
Theodor WernerFreiherr von Bocholtz, Dompropst zu Paderborn, Paderborner Regierungspräsident und Oberstmarschall, Domkapitular zu Hildesheim und Münster, Drost zu Beverungen und Herstelle, Oberkommissarius der Judenschaft, Kommandeur des fürstliche hessischen goldenen Löwen-Ordens, Herr zu Störmede, Alme und Niehausen, belehnt den Chyriacus Hollenhorst, Prokurator des fürstlichen Obergerichts, als Bevollmächtigten des Raban Henrich von Haxthausen zu Abbenburg, Ritter und Komtur des Deutschen Ordens, als derzeitigen Senior der Familie zugleich für seine Brüder und Vettern von der Thienhausenschen und der Abbenburger Linie mit folgenden Gütern: 1. mit vier Morgen Landes zu Wyten, wie diese Heling Fede besaß, 2. mit dem Amt zu Borchen, als das ehemals Dieterich von Heerse zu Lehen trug, 3. mit den Gütern, die nach dem Aussterben des Geschlechts von Rambshausen erledigt waren und früher Henrich von Haxthausen, Joannes Sohn, zu Lehen getragen hat, wobei sich das Domkapitel seine Pacht vorbehalten hat, 4. mit dem Teich vor Paderborn zwischen der alten Landwehr und der Pfenningslinde, genannt der Propstteich, der vormals der Dompropstei durch den Tod des Bürgermeisters Baden Brinkmann eröffnet wurde und mit dem erstmals Cord von Haxthausenbelehnt wurde, aus dem dem Dompropst bei der Abfischung der größte Hecht zusteht, 5. mit dem Burglehen zu Lippspringe, das dem Dompropst durch den Tod des Domdechanten Cord von Elmeringhausen als letzten seiner Familie eröffnet wurde, samt dem Curenhoff und Hebrechtshoff und allen Gütern und Rechten, wie sie die von Elmeringhausen besaßen, 6. mit den anerkauften Gütern bei Büren und den anderen Gütern, die der Dompropstei infolge Aussterbens des Geschlecht die Heringe heimgefallen sind. Der Aussteller unterschreibt und siegelt. |