Titel/Regest |
Datum per copiam. Die Brüder Cord und Ludolff van Elmeringhusen, Knappen, bekennen, daß vor einiger Zeit ihre verstorbenen Vorfahren Bertold und Ludolff van Elmeringhusen den verstorbenen Eheleuten Lentfridus van Kerttorp und Frau Mette, Bürgern zu Paderborn, und deren Erben ihr erbliches Gut zu Adensele und den Rottzehnten (rotteynde) daselbst so lange verpfändet haben, bis den Erben des Lentfridus 60 Mark Paderborner Pfennige, die Mark zu 16 Schilling gerechnet, zurückgezahlt worden ist, wie dies die darüber ausgestellte Urkunde besagt. Cord und Ludolf verkaufen nun das genannte Gut für 60 lötige Mark Silber westfälischer Währung, wofür das Gut verpfändet war, dem Gotschalk van Kertorpp, dem Sohn des genannten Lentfridus. Die Brüder van Elmeringhusen versprechen Währschaft für das Gut und den Zehnten, für die ihnen Gotschalk die Gnade des Rückkaufs für 60 Mark jährlich zwischen Weihnachten und Lichtmeß in Paderborn zugestanden hat. Der Rückkauf steht aber allein den van Elmeringhusen und ihren Erben zu. Unde dar mede sal de macht der eschinge der loze unde de wylkor der leystinge, in den ersten breven van unsen vorvaren unde olderen ghedan, gensliken affgedan, henghelegt unde doyt syn. Die Brüder kündigen ihre Siegel an. Gotscalk van Kerttorpp bestätigt alle Punkte dieser Urkunde, genehmigt die Gnade des Rückkaufs und verzichtet auf eine von ihm geforderte Einlösung mit Einlagerverpflichtung durch die van Elmeringhusen. Gotscalk van Kerttorpp siegelt. |