Titel/Regest |
Ludolff van Elmeringhusen, seine Frau Gysele und sein Sohn Cord van Elmeringhusen, Domherr zu Paderborn, haben mit Zustimmung ihres Bruders und Onkels Cord van Elmeringhusen den Hof zu Schlangen (Ostlangen), der dem Cord, Ludolffs Bruder, zur Hälfte gehört, mit allem Zubehör verpfändet. Eingeschlossen in die Pfandschaft sind auch die Cord zustehenden vier Malter Korn, nämlich 7 1/2 Scheffel Roggen (rowen), 10 Scheffel Gerste und 1 1/2 Malter Hafer, die Cord, seine Frau Kunne und ihr Sohn Gosschalk aus dem Teil der Aussteller am Gut zu Dedinghausen (Dedinkhusen), das derzeit Henrich Holwege unterhat, und aus dem Gut, das Hermen Spolsak derzeit unterhat, in derselben Zusammensetzung nehmen sollen. Sollten sie wegen der Zehntlöse einen Schaden erleiden, sollen sie entschädigt werden. Als Bürgen setzen die Aussteller Herrn Steven van der Malsborch und Herrn Lubbert Westphal, Domherren zu Paderborn, die sich verpflichten binnen 14 Tagen nach der Mahnung einen etwaigen Schaden zu beheben. Sollte ein Bürge sterben, soll ein anderer an seine Stelle treten. Ludolff van Elmeringhusen, sein Sohn Cord und die beiden Bürgen siegeln. |