Titel/Regest |
Frederich von Brandenburgh, Herr zu Clerve, und seine Ehefrau Franciste von Arckentheel, sowie Wilhelm von Bolant, Herr zu Rolley, und seine Eherfrau Agness von Brandenburgh, beurkunden, dass sie für 2.000 gute schwere kleine Gulden der Kurfürsten am Rhein an Johan Herrn zu Helffersteyn den jungen und seine Eherfrau Elsse ihre 3 Teile (der 4. gehört Johan v. Burtscheid und seinen Geschwistern), am Schlosse zu Molenbach, die ihre Eltern besessen hatten, mit dem Ackerland, den Wiesen um das Schloss, Hochwald, anderem Wald und Hecken, an dem Hofe zu Arenbergh mit dem Kirchlehen, dem Hofgerichte, den Hofleuten, Zinsen, Renten, Gefällen, Gänsen, Hühnern, Korn- und Wachszinsen zu Ymendorf, am Weinwachs, Geld, Korn- und Wachsrenten, Land und Hecken zu Artzheim und allem, was weiter zu diesen Höfen gehört, sowie an einem Fuder Wein von 6 Ahmern mit der Würze zu Hoircheim aus dem 4. Teil der Bede verkauft haben. Zu den 10 rheinishen Gulden Erbzins, den das Kloster zu Herborden in Westfalen aus dem Schloss zu Molenbach erhebt, soll der Käufer mit 3/4 beitragen, von der Weingülte zu Artzheym der Herrschaft v, Helffensteyn 2 kleine Ahmen entrichten. Für einen vorbehaltenen Fall der Wiederlöse nach 15 Jahren wird die Erstattung alles Baues am Schlosse, an dem Hofe, an Scheuern und Ställen, Pforthäusern, Pforten und Brücken gelobt. Eine Rückzahlung der Pfandsumme soll zu Overlaensteyn, Covelentze oder Andernach erfolgen. |