Regest

Datum 1571-06-12 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Die Gemeinheit Berg und der Gerichtsvogt Jacob Eglin von Zug vereinbaren eine Gerichtsordnung (Offnung). Der Amtmann darf die Richter und Wagbel bestellen. Der Streitwert muss 3 Pfennige überschreiten. Wer das Gericht oder die Gegenpartei schmäht, soll das Doppelte an Buße zahlen. Wer den Richter beschimpft muss 6 Pfennige zahlen. Die Richter sollen gänzlich unparteiisch sein. Wer ein Messer während der Verhandlung zückt, soll 5 Schillinge zahlen, wenn er jemanden verletzt 10 Schillinge. Wer schlägt, zahlt 3 Schillinge, fließt Blut, zahlt er 6 Schillinge. Wer einen Stein wirft, der trifft, zahlt er 3 Pfennige, 2 dem Gerichtsherrn, 1 der Gegenpartei. Fällt der Gegner, erhöht sich die Zahlung auf 7 Schillinge, 6 für das Gericht, 1 für die Gegenpartei. Für Hausfriedensbruch werden 10 Schillinge gezahlt (folgen weitere Kostenregelungen).
Archiv   Bruchhausen
Bestand   Thurn-Valsassina, Urkunden |   alle Regesten
Signatur U 5
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Siegel Ausf.-Perg., dt.; anh. Siegel: 1) Joseph Bockstorff, Obmann; 2) Adrian Kyd, Vogt; 3) Jacob Egli, Gerichtsherr; 4) Christoff Mittelin, Amtmann zu Weinfelden für die Gemeinheit Berg (sämtliche Siegel gut erhalten).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
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