Titel/Regest |
Heiratsvertrag zwischen Hauptmann Andreas Zwyer, Landmann zu Vey, bischöflich Konstanzer Amtmann und Vogt zu Klingenau einerseits und Oberst Sebastian von Beroldingen, Landmann und Landhauptmann zu Vey wegen seiner Tochter Helena von Beroldingen.
Die Ehe soll durch Heinrich Heylen, Dechant der vier Waldstetten und Kirchherr Altdorf geschlossen werden. Die Braut bringt die Aussteuer nebst 1.000 Gulden, die binnen Jahresfrist zu zahlen sind. Sollten die anderen Töchter des Beroldingen mehr Geld erhalten, wird die Summe angeglichen. Die Tochter ist nach dem Tode der Mutter erbberechtigt, wie die übrigen Töchter auch. Der Ehemann verspricht 201 Kronen als Morgengabe nach dem Beischlaf. Stirbt die Braut innerhalb von 2 Jahren nach der Eheschließung, wird die Summe geteilt. Die Braut erhält ferner eine goldene Kette, Kleinodien und Kleidung.
Es werden 2 Pergamentausfertigungen erstellt, die eine siegelt Walthart Imhoff, Alt Landmann zu Vey für den Bräutigam, die andere Ambrosius Püntinner, Alt Landmann zu Vey für den Brautvater. Unterschrift des Heinrich Trösch, Landschreiber zu Vey. |