Titel/Regest |
Hinrick van Deipenbroick zu Bulden, Rotgers Sohn, verspricht Hinrick Schenckinck zu Bevern schadlos zu halten, der gegenüber Rotger, Johann und Hake van Deipenbroick, seinen Brüdern, wegen ihres Erbes gebürgt hat, nämlich für Rotger solange die Eltern leben über 25 Gulden, zahlbar aus den Erben Mouwe, Volmerinck und Unstinck im Kirchspiel Dülmen, Bauerschaft Rade, danach 40 Gulden. Dann mag er auch die Wohnung nahe am Kirchhof zu Buldern, den Kamp neben Dappers Haus, einen Kamp in den Kercbrock, 2 Molt Saatland auf dem Luitken Velde, Land auf dem Limberger Feld zur Beke hin, den Warmeßkamp, Land auf dem Bullerfelde hinter dem Kamp, soweit das Borchman zu säen pflegt, dazu den Offerkamp, den Zehnten zu Wederden, 6 Schuldschweine vom Hof zu Eylerdinck im Kirchspiel Stadtlohn behalten. Dem Bruder, Herrn Johann, sind 15 Gulden verschrieben zu Lebzeiten seiner Eltern zahlbar aus den Erben Groten Feindorp im Kirchspiel Buldern, Bauerschaft Hiddinxel, und Schuemans Erbe im Kirchspiel Buldern, Bauerschaft Hulßo, nach dem Tod der Eltern aber 35 Gulden. Der Bruder Hake erhält eine Rente von 15 Gulden aus dem Erbe Walkamp und Hageman im Kirchspiel Buldern, Bauerschaft Hangenowe. Nach dem Tode der Eltern soll der Bruder Hake 1.000 Gulden erhalten.
Siegelankündigung des Ausstellers |