Regest |
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Datum | 1555-10-27 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
(im Jar nach der geboert unsers leben Heren Jesu Christi 1555 am Sondagh den sebendtzwensichsten der Monadt Octobris) | ||||||||
Titel/Regest | Vor dem Notar Johan Grotgeß von Meppen, Osnabrücker Kleriker, haben Hermann Schenckinck, Domherr zu Osnabrück, Johann von Bevern zu Havixbeck und Johann Schenckinck, Domherr zu Münster, Vormünder und Miterben Henrich Schenckincks und seiner Frau zu Bevern den inserierten Vertrag mit Jürgen Hausbrandt, Diener und Vogt zu Bevern, und den Bürgen Johann Schulte thon Odinckbergh und Johann oder Hensken Volberti zu Wolbeck, sowie den Zeugen Wessel Molner, Pastor zuBevern, und Bartholt tor Mollen geschlossen. Zwischen den Vormündern der Kinder Henrich Schenckincks zu Bevern und Jürgen Hausbrandt ist ein achtjähriger Pachtvertrag abgeschlossen worden, das Land ist mit Wintersaat bestellt, wovon die Vormünder die 4. Garbe erhalten, der Pächter soll das Land nach 8 Jahren bestellt wieder zurückgeben. Von der Ernte des bebauten Landes erhalten die Vormünder die 4. Garbe, die im niederen Bauhof gedroschen werden sollen, Kaff und Stroh erhält der Pächter. Johann Schenckinck und seine Schwestern erhalten zuvor 6 Scheffelsaat jährlich frei, ferner soll der Pächter jährlich 5 Fuder Stroh liefern. Die Bonynckwiese soll als Kuh- und Pferdekamp des Pächters dienen. Herrn Johann Schenckinck zu Gefallen soll der Ribbertinck Kamp oder Fuichtkamp für die Schäferei genommen werden. Ferner ist dem Pächter die Heidemahd in der Westbevernschen Mark zugestanden. Die Bentsche Wiese, sowie die Goldwiese bei Ribbertinck ist den Vormündern für die Schäferei vorbehalten, dem Pächter dagegen die kleine Goldwiese. Der Pächter erhält von den Vormündern 14 Milchkühe, 2 Bullen (Bütte), 3 Sterken und 6 schmale Rinder, die er entsprechend nach Ablauf der Pacht wiedergeben soll, bzw. bezahlen und zwar für jedes Paar Kühe 8 Taler, für die 5 Bütte und Sterken 14 Taler weniger ein Ort, und für die 6 schmalen Rinder 9 Taler. Der Pächter soll in Mastjahren das 3. Schwein, wenn keine Mast ist das 4. Schwein liefern, die Mast im Beverbrock ist dem Pächter zugestanden. Das Hofholz mag der Pächter nutzen, aber es nicht zu Schaden bringen. Von den Diensten stehen dem Pächter jährlich zu 2 Dienste jährlich zum Meien, 1 Tag zum Pflügen und ein Tag zum Düngen, auch der Kötterdienst. Einschlag von Fruchtholz und Zaunholz nur mit Genehmigung Johann Schenckincks. Aufzählung der einzelnen Ländereien ( z. T. beschädigt), des Viehs und der Geräte. Bürgen Johann Schulte zu Odinckberghe und Hensken Volbert gen. Torck Ankündigung der Unterschriften unter dem Vertrag Zeugen:Wessel Molner, Pastor zu Bevern, Bartoldt thor Mollen Unterschrift des Notars Johann Groetgeß, Hermann Schenckincks, Domherr, Johann von Bevern zu Havixbeck, Johann Schenckinck, Domherr zu Münster, Jürgen Hausbrandt, Johann Schulte zu Odinckberge, Johann Volberti |
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Archiv | Darfeld | |||||||
Bestand | Bevern, Haus, Urkunden | alle Regesten | |||||||
Signatur | 468 | |||||||
Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Formalbeschreibung |
Ausf. Perg. (Lücken), Notariatssignet und Unterschrift des Notars aus Akten nr. 516 |
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Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-10-13 | |||||||
Datum Änderung | 2011-03-03 | |||||||
Aufrufe gesamt | 1628 | |||||||
Aufrufe im Monat | 2 | |||||||
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