Regest

Datum 1467-01-05 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(in vigilia Epiphanie domini)
Urheber/Aussteller Propst, Priorin und Konvent zu Gehrden
Titel/Regest Propst, Priorin und Konvent zu Gehrden übertragen ihre Kirche zu Dalhausen dem Herrn Johannes Kelners, ihrem provener und Bruder. Zur Kirche gehören zwei Meierhöfe, die vormals Huckeshol und Berbusse zu bebauen pflegten, und drei Stücke Landes, von denen eines vor dem Gaffelendale, das zweite an der Lyt an dem umwege oberhalb des Dorfes liegen, und andere Güter. Herr Johann soll dafür die Kirche und das Kirchspiel so versehen, wie es einem Kirchherrn ankommt. Ihm soll auch der Zehnte von Bienen und Vieh zustehen, wie es alte Gewohnheit ist, wofür er den Eber halten soll. Den Zehnten, den das Stift vor dem Dorf hat, soll er ihm treu wahren und ihn sein Haus fahren und dreschen lassen, wobei das Stift den Lohn und er die Kost zu geben haben. Das reine Korn soll er dem Propst abliefern und mit ihm abrechnen. Was beim Dreschen überbleibt wie Stroh, kave, drespe und ovetkorn soll er behalten. Nach alter Gewohnheit steht ihm von jedem Tagewerk ein Scheffel Korn zu. Wenn der Propst, die Priorin und die Stiftsjungfern am Liebfrauentag nach Dalhausen kommen, so soll er die Pferde vom dortigen Zehnten füttern lassen. Dasjenige, was an Opfern zu Dalhausen das Jahr über anfällt (van opper velt), soll ihm zustehen, ausgenommen am Tag Marien Geburt von Vesper zu Vesper, wenn die Jungfern da sind. Dasjenige, was am achten Tag dort geopfert wird, steht dem Konvent und dem Propst zu. Herr Johann hat das Pfarrhaus in dem Zustand zu halten, wie er es vorgefunden hat. Kirchherr und Konvent wollen gemeinsam für die Büchse, die auf dem Altar war, einen (Opfer-)Stock machen lassen, der von beiden verschlossen werden soll. Der Stock soll an den Hochaltar gesetzt werden, wo er bequemer steht. Was darin geopfert wird, soll beiden zustehen. Bei Herrn Johanns Tod soll sein Nachlaß halb an den Propst und halb an die Jungfern fallen für eine Memorie. Ankündigung des Sekretsiegels.
Archiv   Driburg
Bestand   Gehrden, Kloster, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 24
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart 2 Abschriften, davon die eine beglaubigt vom kaiserlichen Notar Benedictus Nerhof.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-10-13
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