Regest

Datum 1483-12-10 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(am mitweckenn na Nicolai episcopi)
Urheber/Aussteller Arndt von der Burg
Titel/Regest Der Knappe Arndt vonn der Borch, Amtmann zum Dringenberg, ist von seinem Herrn, dem Bischof, beauftragt worden, einen Schiedstag zwischen dem Kloster Gehrden einerseits und den Brüdern Johann und Herman van Mengersen abzuhalten. Als Termin und Ort wurde zunächst der Dienstag nach Martini (November 18) vor deme gruntweghe zwischen Gehrden und Siddessen festgesetzt, doch haben die von Mengersen am Dienstag morgen um 7 Uhr diesen Termin so spät abgesagt, dass das Kloster Gehrden seine Schiedsfreunde nicht mehr rechtzeitig benachrichtigen konnten. Am vereinbarten Ort erschienen daher Johann vonn Heigghenn und ein Kirchherr von Löwen sowie Johannes Trennekenn auf Geheiß des Bischofs. Nach Beratschlagung, wie man jetzt verfahren solle, wurde beschlossen, da kundige Leute vorhanden seine, die Schnade trotzdem abzugehen. Dabei wurde festgestellt, dass die Kreuze an den Bäumern alle abgehauen waren und ein Teil der Grenzsteine zerschlagen und entfernt worden waren. Die Stiftsjungfern und Johannes Trenneken sind daraufhin sofort zum Amtmann nach Dringenberg gegangen und haben ihm darüber berichtet. Er, der Amtmann habe ihnen mitgeteilt, dass die Mengersenn am selben Tag bei ihm gewesen seien und um Ansetzung eines anderen Tages gebeten hätten, da ihre Freunde nicht gekommen seien und ihr Bruder Johann krank wäre. Über diese Vorgänge berichtete der Amtmann dem Bischof, der daraufhin den Schiedstermin unwiderruflich auf Montag nach Andreas (Dezember 1) festlegte und den Amtmann und Johannes Trennekenn zur Teilnahme bestimmte. Der Amtmann hat dazu als Zeugen Otto von Holthuisenn, Almer Potter, Conradus Scheper, Bürgermeister und Richter zu Nieheim, geladen. Am bestimmten Termin erschienen die genannten Personen, die Stiftsjungfern mit ihren Schiedsfreunden, von den Mengerssenn jedoch lag ein schreiben vor, in dem um Verlegung des Termins ersucht wurde. Der Amtmann fragte darauf die Stiftsjungfern, ob sie diesem Wunsch folgen wollten. Die Jungfern ließen daraufhin einen Brief verlesen, in dem der jetzige Termin als unwideruflich festgesetzt wurde und bestimmt wurde, dass man bei Fehlen einer Partei mit der anderen einen tofall doenn solle. Der Amtmann läßt nun durch Hans Arndes, Richter zu Gehrden, Herman Luttrut, Herman Koster den Alten, Gosschalck Louvemans, Hans Vincken, Bertoldt Heymann den Alten, Henne Kunnekenn, den alten Streve, den Müller von Siddessen, Hans Ogenn, Hans Kunnekenn, Hans Duvekenn, Cordt Deppen und Cordt Meigers die Schnade begehen, erstenn ann vor dem nedderenn gruntweghe, an dem Syseberghe, so de twe stene dair uthwiset, vunne denn Sysebergh heer und vort denn Essenbergh ann uu der Egghe heer wente up de Lampenn, vart van der Lampen vente op de Heitbredenn. Die Heitbrede wurde den Mengersenn zugewiesen, aber alles Gehölz und Feld auf der rechten Seite wurde dem Kloster Gehrden zugewiesen. Auf der Heitbrede kamen die Leute von Erkeln hinzu und wiesen mit Hermann Luttrudes und mit Hans Wedemeiger von Brakel genannt Suverke, dem Richter zu Erkeln, Curdt Deppenn, Hans Snellenn, Cordt Bedelers, Hans Robbrecht, Cordt Ruemergenn die weitere Schnade denn Amelsberch durch, so de snedekruetze dat meldet und vorth vonn dem steine an, de boven dem Amelsberge gesat wardt, wente up sunte Peters anewandt. Alles, was auf der rechten Hand lag, wiesen diese Leute in die Mark von Hampenhausen und damit zum Besitz des Klosters Gehrden und erklärten sich bereit, diese Aussage zu beeiden. Arnd vonn der Borch stellt über diesen Vorgang dem Kloster eine Urkunde aus. Mit ihm siegeln Geerd Speigell, Diderick vonn der Asseborch, Johann vonn Nyhuisenn, Hinrick vonn Haxthuisenn, Diderick vonn Brockhuisenn und Diderick vonn Nyhuisenn, die dieser Verhandlung persönlich beigewohnt haben. Als weitere Zeugen werden namentlich genannt Herbold Greven, Wyneke Brandes, Cordt Middelkardes, Nolte Papehennen, Johan Hermans und Wernner Soistmans, Bürgermeister und Ratmannen zu Brakel und zu Dringenberg und mehr als 100 Männer aus Brakel, Erkeln, Siddessen und Riesel, die das Geschehene als Zeugen gesehen und gehört haben.
Sonstige Beteiligte Herbold Greven (Zeuge) / Wyneke Brandes (Zeuge) / Cordt Middelkardes (Zeuge) / Nolte Papehennen (Zeuge) / Johan Hermans (Zeuge) / Wernner Soistmans (Zeuge)
Archiv   Driburg
Bestand   Gehrden, Kloster, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 26
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Abschrift.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-10-13
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