Regest

Datum 1492-08-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(in vigilia Laurentii martiris)
Titel/Regest Zwischen dem Kloster Gehrden und den Brüdern und Vettern Johann, Herman, Lippold, Herman, Jorgen und Cord vonn Mengerssenn ist wegen der Ansprüche, die die Jungfern von Gehrden auf Ländereien in der Schnade der vonn Mengerssenn und die von Mengerssenn auf Land in der Schnade des Klosters Gehrden erhoben haben, beredet worden, dass die Schnade nach der darüber ausgestellten Urkunde in voller Kraft bleiben soll. Sollte aber festgestellt werden, dass einer der beiden im Gebiet des anderen Land besitzt, so soll ihm dessen Nutzung gestattet werden. Beide Seiten haben Johann und Diderick vonn Nyhuisenn um Vermittlung gebeten, die festgestellt haben, dass die Jungfern den vann Mengerssen 10 Morgen Land am Hellweg zumessen lassen sollen und Grenzsteine gesetzt werden sollen. Weiter sollen die Jungfern den vonn Mengerssenn auf ihrer Seite des Hellwegs und der Martkuele eine Hufe Landes zumessen lassen. Über diese 40 Morgen hinaus soll keiner beim anderen Ansprüche geltend machen. Damit sind beide Seiten geschieden. Jede Seite erhält eine Urkunde, die vom Kloster mit dem großen Konventssiegel sowie von den Brüdern Johann und Herman vonn Mengerssen, ihren Söhnen Lippolt und Hermann, zugleich auch für Jorgen und Cord, die kein eigenes Siegel führen, und auch den beiden Schiedsleuten besiegelt ist.
Archiv   Driburg
Bestand   Gehrden, Kloster, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 30
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Abschrift.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-10-13
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