Titel/Regest |
Herr Philipps vann Twiste, Propst zu Hameln, Dyderich vonn Nyhusenn, Domscholaster, Jorgenn vonn Mengerssenn, Hinrich vonn Nyhusenn und Wygandus Werneri, Rentmeister, vereinbaren einen Schied zwischen Allveradis vonn Begenn, Domina, Priorisse, Kellnersche und dem Konvent des Klosters Gehrden einerseits und Bürgermeister, Rat und Gemeinheit des wybbeldes Gehrden. Die Bürger und Gemeinheit zu Gehrden will hinfort der Domina und dem Kloster die Pflichten und Dienste erfüllen, nämlich am Tag nach Mathei apostoli die Roggensaat machen. Auch soll darauf geachtet werden, dass das Kloster keinen Schaden erleidet an seinen Früchten, Land, Korn, Garten, Zäunen, Hölzern oder Wiesen. Eichen und fruchtbares Holz soll nicht geschlagen oder vom Hütejungen verbrannt werden. Die Einwohner von Gehrden dürfen in der Wulffkammer, Myddelholt und Ekendal die Eichelmast erst dann betreiben, wenn die Schweine des Klosters eingetrieben waren. In den genannten Gehölzen dürfen die Einwohner von Gehrden nur mit Erlaubnis der Domina und des Klosters Holz schlagen. Datt stoppell anthokomende sollen sich die Bürgermeister nach der Domina richten (?). Die Bürger und Einwohner von Gehrden sollen bei Streitigkeiten untereinander ihr Recht vor dem Gericht der Domina nehmen und geben, ausgenommen sind Sachen, die vor das Freigericht und das Gogericht gehören. Holz zum Bau eines Hauses dürfen die Einwohner nur mit Erlaubnis des Klosters schlagen. Wollen die Herren von Dringenberg Holz haben, soll dieses nicht aus den Gehölzen Klosters, sondern aus den Gehölzen der Herren genommen werden. Vieh soll nicht über bestelltes Land des Klosters getrieben werden. Die löbliche Gewohnheit, dass die Domina und der Konvent jährlich an Fastnacht den Bürgermeistern und Einwohnern zu Gehrden 4 Schilling und einen Schafskäse geben, soll beibehalten werden. Philipps vann Twiste, Dyderich vonn Nyhusenn und Jorgen vann Mengersenn kündigen ihr Siegel an. |