Regest

Datum 1542-10-06 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(upp denn frydach nach Remigii confessoris)
Titel/Regest Zur Klärung der Streitigkeiten zwischen Anna vonn der Borch, Domina, und dem Konvent des Klosters Gehrden einerseits und Herrn Conraitt Swartte andererseits haben Symon vonn der Borch, Bruder der Domina, und die Herren Johann Trott, Everhardus Herbolldi und Hinricus vonn Dey, Pastoren zu Dringenberg, Istrup und Niesen vereinbart, dass zwei gleichlautende Urkunden aufgesetzt werden sollen, in denen Herrn Conratts Herkommen, seine Verpflichtung gegenüber dem Kloster und der ihm vom Kloster zustehende Unterhalt enthalten sein sollen. Als Herr Conratt von seiner Ehefrau noch nicht geschieden war und niemandes Diener war, ist er samt seiner Ehefrau zur Domina nach Gehrden gekommen. Beide haben angegeben, dass Herrn Conratts verstorbene Eltern gelobt hätten, dass er Priester werden solle. Damit nun dieses Versprechen doch noch erfüllt werde, wollten sie sich scheiden lassen (der ee entscheden lathenn). Die Domina hat darauf geantwortet, dass sie dazu nichts zu sagen habe. Herr Conratt ist darauf mit seiner Frau zu Herrn Conraett thor Mollenn, Offizial des Hofes zu Paderborn und Lizentiat der Rechte, gegangen, der den beiden die Scheidung und Herrn Conraett den Übertritt in den priesterlichen Stand erlaubte. Nach der Scheidung hat Herr Conraett keine Kirche, Lehen oder väterliches Erbe gehabt, auf das er die Priesterweihe entfangen konnte, er hat sich deswegen an die Domina gewandt und um eine Verschreibung gebeten, auf die er die Ordination empfangen könnte. Als Gegenleistung verpflichtete er sich, Kaplan der Domina oder des Konvents zu werden und sein Lebenlang mit Singen, Messe Lesen und Predigen zu dienen und hat einen entsprechenden Reversalbrief ausgestellt. Daraufhin hat die Domina eine Verschreibung ausgestellt, auf die er zum Priester ordiniert wurde. Herr Conraet hat dann in Gehrden seine erste Messe gelesen, wozu das Kloster die Kosten übernommen hat, während die Opfergaben Herr Conraett an sich genommen hat. Das Kloster hat Herrn Conraet am Tag danach nur für seine Person als Diener angenommen und will mit seiner verlassenen Ehefrau und ihren beiden Kindern nichts zu tun haben. Allerdings will das Kloster Conradus, den Sohn des Herrn Conratt, noch zwei Jahre nach Datum dieser Urkunde auf der Schule behalten. Conradus soll sich dann dem Kloster als Diener anbieten. Verzichtet aber das Kloster auf seine Dienste, soll ihm auch das Schulgeld erlassen sein und er sein Fortkommen woanders suchen. Herrn Conratts geschiedene Frau soll, so lange sie in Gehrden auf Weichbildgütern lebt, keine besonderen Vorrechte vor den anderen Einwohnern genießen, sondern sich so verhalten wie ihre Nachbarn. Das Kloster soll Herrn Conraett als seinem Kaplan jährlich für seine Kleidung 6 Taler geben und so viele Schuhe, wie er benötigt. Außerdem soll er die Stolgebühren (watt he mitt der stolenn kann vordenenn) behalten. Weihegeld und Opfer an vier Zeiten, Begräbnis, provenn, Kommunion und Memorien haben sich Domina und Konvent nach alter Gewohnheit vorbehalten. Beide Seiten erhalten eine von Herrn Conraett unterschriebene Ausfertigung dieses Vertrages.
Archiv   Driburg
Bestand   Gehrden, Kloster, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 38
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Abschrift.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-10-13
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