Regest

Datum 1576-06-12 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Dorothea von Offen
Titel/Regest Dorothea von Offeln, Domina, und der Konvent des Klosters Gehrden einigen sich mit Johan von Nihauszen über die Präsentation des Rektors der Liebfrauenkapelle in der Kirche zu Gehrden. Johan von Nihauszen, dessen Vorfahren das Benfizium gestiftet hatte, hat nach dem Tod des Jeorgen von Nihauszen eine Person präsentiert, doch haben Domina und Kloster Gehrden nach dem Buchstaben der Fundation eine Nomination zugunsten des Gert Veischen, derzeit Kaplan, ausgesprochen, wogegen Johan von Nihauszen protestiert hat. Nach vielen Verhandlungen ist nun unter Vermittlung von Herrn Jeorgen, Domherr zu Paderborn, und seinen Bruder Rabe Spiegel zu Peckelsheim folgende Einigung erzielt worden. Johan von Nihauszen erkennt die Fundationsurkunde von 1422 in allen Punkten an, und bestätigt den Gert Veischen als Rektor des Benefiziums, wobei er sich und seinen Erben auch künftig die Bestätigung vorbehält. Gert Veischen, der sich gegenüber Johan von Nihauszen verpflichtet hat, die in der Fundation festgelegten Aufgaben zu erfüllen, willigt darin ein, von den Einkünften des Benefiziums lediglich die Zinsen von den Wiesen und Gärten in Gehrden für sich allein zu behalten, von allen anderen Einkünften in den nächsten 7 Jahren soll aber Meinolff, der Sohn des Meinolff von Brencken, die Hälfte für sein Studium erhalten. Jedes Jahr zu Michaelis soll deswegen eine Abrechnung zwischen beiden erfolgen. Gert hat während dieser 7 Jahre alle Pflichten des Benefiziums zu erfüllen. Er hat sich darüber hinaus verpflichtet, auf der zugehörigen Parzelle in Gehrden ein neues Haus zu errichten. Die Heuer für Wiesen und Gärten soll er nicht steigern. Der Rektor kann seinen freien Tisch im Kloster nehmen, will er aber einen eigenen Haushalt führen, sollen die Meier, die von ihm Wiesen und Gärten in Pacht haben, ihn versorgen. Sollte der junge Meinolff vor Ablauf der 7 Jahre sterben oder die 7 Jahre abgelaufen sein, wird Gert einziger Nutznießer der Einkünfte des Benefiziums. Beide Seiten erhalten eine Ausfertigung, die vom Kloster Gehrden mit dem Sekretsiegel und von Johan von Nihauszen, Curdt von Mengerszen, der der Verhandlung beigewohnt hat, und den Brüdern Jeorgen und Rabe Spiegell besiegelt ist.
Archiv   Driburg
Bestand   Gehrden, Kloster, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 46
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausf.-Perg.
Siegel 5 anh. Siegel: 1. (ab), 2. Johan von Nihauszen, 3. Curdt von Mengerszen, 4. (ab), 5. Rabe Spiegell; Unterschrift des Gerhardus Veysche
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
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