Regest

Datum 1590-09-22 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest In dem Streit zwischen dem Kloster Gehrden und dem Weichbild Gehrden wegen der Mast und des Viehtriebs in der Wulffkammer und im Middelholtz mit dem zugehörigen Eichendaell einigen sich die Parteien unter Vermittlung des Landdrosten Rabe Westphaell und des Hermannus Heisterman, Rentmeister zum Dringenberg, unter folgenden Bedingungen: 1. Vor Beginn der Mastzeit soll durch beide Parteien festgestellt werden, wieviele Schweine in die Gehölze eingetrieben werden können. 2. Der Domina und dem Konvent steht es frei jedes Mal ebenso wie das Weichbild die Mast in den Wäldern mit den Schweinen des Klosters zu betreiben und über ihre Hälfte hinaus bei einer Vollmast 20 Schweine und bei einer Halbmast 10 Schweine mitweiden zu lassen. 3. Das Weichbild soll eine (ebenso große?) Zahl von Schweinen eintreiben, davon aber Mastgeld zahlen. 4. Wollen Domina und Konvent auf die Schweinemast verzichten und sie dem Weichbild überlassen, sollen die Eingesessenen von Gehrden dem Kloster pro Schwein 1 Taler Mastgeld zahlen. 5. Sollten Domina und Konvent die ihnen zustehende Zahl an Mastschweinen nicht erreichen, sollen sie ihr Anrecht möglichst den Gehrdener Bürgern und nicht Fremden gegen eine Gebühr überlassen. Jede Seite erhält von diesem Vertrag eine Ausfertigung. Der Landdrost und der Rentmeister unterschreiben und siegeln.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk.
Archiv   Driburg
Bestand   Gehrden, Kloster, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 49
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausf.-Perg., geringer Textverlust durch Mäusefrass, Unterschriften
Siegel 2 anh. Siegel: 1. Rabe Westphaell, 2. (ab)
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Aufrufe gesamt 4232
Aufrufe im Monat 1263