Regest

Datum 1654-12-29 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(n. st.)
Ausstellungsort Gehrden
Titel/Regest Michael Sumburgh, Amtmann zu Bevern, stellt als Bevollmächtigter der Brüder Friederich, Ernst und Johan von Munnighauszen, Söhnen des Hilmar Ernst von Munnichauszen, einen Revers über die Belehnung der genannten Brüder ex nova gratia durch Ida von Bonninghauszen, Domina des Klosters Gehrden, unter wörtlicher Einrückung des Lehnbriefes aus: Ida von Bonninghauszen, Domina des Klosters Gehrden, erklärt, dass das Kloster seit undenklichen Zeiten von der Herrschaft Everstein einen in Bevern gelegenen Hof mitsamt 3 Hufen Landes vor Bevern, gelegen im Fürstentum Braunschweig, erlangt haben und gegenwärtig noch besitzen. Mit diesen Gütern ist 1508 von der damaligen Domina Alverde von der Beghe Herman von Beveren belehnt worden. Nach dessen Tod ist von der Domina Anna von der Borgh der Johan von Beveren und nach dessen Tod Braun Arendt von Beveren belehnt worden. Als Braun Arendt ohne Hinterlassung von männlichen Lehnserben gestorben ist, sind die Güter an das Kloster heimgefallen und von der damaligen Domina Dorothea von Offen an Johan von Offen, lippischer Droste zum Sternberg, de novo verlehnt worden. Johan von Offen hat die Güter mit Erlaubnis der Domina an Statzius von Munichauszen, Droste zu Grohnde, abgetreten, der 1599 damit de novo belehnt wurde. Nach dem Tod des letzteren hat sein Sohn Hilmar Ernst von Munnichauszen um die Belehnung nachgesucht, doch ist er trotz mehrfacher Ladungen nicht zum Lehnsakt erschienen, so dass die Güter heimfielen. Auf Fürsprache anderer hat sich das Kloster dann doch entschlossen, ihm die Investitur zu erteilen. Als dann sein Sohn Friederich von Munnighauszen zugleich auch für seine Brüder Ernst und Johan um die Belehnung ex nova gratia ersucht hat, ist ihm und seinen Brüdern die Belehnung mit dem Hof zu Bevern und den 3 Hufen ex nova gratia erteilt worden. Die Lehnsträger haben nicht nur versprochen gegenüber dem Kloster die Pflichten eines Vasallen zu erfüllen, sondern wollen auch bei allen Lehnsfällen die Lehnserneuerung zu gebührender Zeit nachsuchen. Da die Lehnsträger in eigener Person nicht anwesend sein können, haben sie als ihren Bevollmächtigten den Michaell Sumborgh geschickt, der den Lehnseid abgelegt und einen Revers ausgestellt hat. Michaell Sumburgh bestätigt, dass er den Lehnseid geleistet hat, und unterschreibt und siegelt diesen Revers.
Vermerke Rückseite: NB die lehngebühr sein jedesmahl 40 thlr. auszerhalb was dem schreiber und in der kuchen gehört.- Signatur
Archiv   Driburg
Bestand   Gehrden, Kloster, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 55
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur N. 27).
Überlieferungsart Ausf.-Perg., Unterschrift.
Siegel anh. Siegel aus Holzkapsel herausgefallen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-10-13
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