Regest

Datum 1656-08-08 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Diederich Adolf, Bischof von Paderborn
Ausstellungsort Neuhaus, Schloss [Paderborn-Schloß Neuhaus]
Geoposition Google Maps OSM | 51.745228273865200 (NS), 8.712327182292938 (EW) (exakt)
Titel/Regest Diederich Adolff Bischof zu Paderborn, Reichsfürst und Graf zu Pyrmont, bestätigt der Schuster und Löhergilde des Fleckens Gehrden die ihr von Domina und Konvent des Klosters Gehrden und Bürgermeister und Rat daselbst verliehenen Privilegien:

01.01.1610, Angela geb. von Oynhausen, Domina des Stifts und Klosters Gehrden, und Konventualen mitsamt Bürgermeistern und Rat, alt und neu daselbst, erlauben auf Bitte der Schuhmacher und Löher die Errichtung einer freien Hanse und Gilde. Wenn ein Schuhmacher oder Löher nach Gehrden kommt, soll er das Handwerk nicht gebrauchen, er sei denn ein Mitbürger, guten Rufes, frei und ehelich geboren. Dieser soll an Domina und Konvent mitsamt Bürgermeistern und Rat bei seiner Ankunft 1 Rtlr. und ein Pfund Wachs zahlen (Nachtrag: und dem Amt 5 Rtlr.). Bürgersöhne sollen die Gilde unentgeltlich gewinnen, Bürgertöchter für die Hälfte. Wer die Tochter eines Schuhmachers oder Löhers heiratet, soll die Gilde für die Hälfte gewinnen, doch soll er das Amt erst vollkommen an sich bringen, wenn er auch die andere Hälfte zahlt. Sollte bei der Zusammenkunft der Gilde, die jährlich an Pfingsten gehalten wird, ein Streit entstehen, so darf dieser in der Gilde selbst beigelegt werden. Niemand darf Waren von Schuhmachern und Löhern einführen und verkaufen, ausgenommen auf dem freien Markt. Stirbt ein Gildebruder, so darf dessen Witwe, so lange sie unverehelicht bleibt, das Handwerk weiter gebrauchen. Heiratet sie erneut einen Schuhmacher oder Löher, soll sie sich weiter der Gilde erfreuen und die halbe Gebühr zahlen. Niemand in der Stadt soll Schuhe machen, Leder kauffen, kleine oder große Lohe oder Pech, Asche, Schwärze oder, was sonst zum Amt gehört, gebrauchen, der nicht zur Gilde gehört. Für Untüchtige soll das Amt nicht erbeten werden. Die Domina und die Bürgermeister, alt und neu, bestätigen diese Punkte und siegeln. Der Bischof bestätigt diese Privilegien und setzt hinzu, dass die Gildebrüder an allen Sonn- und Feiertagen während des Gottesdienstes ein brennendes Wachslicht auf dem Catharinen-Altar zu unterhalten haben.

Der Austeller kündigt sein Sekretsiegel an.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk; Signatur
Archiv   Driburg
Bestand   Gehrden, Kloster, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 57
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur N. 125
Überlieferungsart Abschrift.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-14
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