Titel/Regest |
Zwischen Laurentius von Dript, Paderborner Generalvikar und derzeit Archidiakon zu Steinheim, und dem Abt Augustinus des Kloster Marienmünster ist wegen der Nomination, Einsetzung und Absetzung der Küster, Lehrer und Organisten in den dem Kloster Marienmünster inkorporierten Pfarreien Steinheim, Nieheim, Pömbsen, Sommersell, Vörden und Altenberge ein Streit ausgebrochen, der vom Bischof folgendermaßen beigelegt wird: 1. der Abt des Klosters Marienmünster behält das Recht, in den ihm untergebenen Kirchen die Küster, Lehrer und Organisten zu nominieren, einzusetzen und bei vorliegenden Gründen abzusetzen. 2. Die vom Abt eingesetzten Küster und Lehrer haben vor dem Archidiakon zu Steinheim das Glaubensbekenntnis abzulegen und den Treueid zu leisten und ihre Befähigung nachzuweisen. 3. Vom Abt eingesetzte Küster und Lehrer, die sich so schlecht betragen, dass sie abgesetzt werden müssen, soll der Abt absetzen und ersetzen. Ist der Abt dazu nicht in der Lage, kann der Archidiakon eingreifen, doch bleiben dem Abt seine Rechte vorbehalten. Beide Seiten unterschreiben. |