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Regest |
Datum |
1463-04-24 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(up sent Marcus avent des hilligen evangelisten)
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Urheber/Aussteller |
Johannes, Bischof von Münster |
Empfänger |
Kloster Agnetenberg, Dülmen |
Titel/Regest |
Johannes, Bischof zu Münster, bestätigt die Schwesternhäuser vom gemeinsamen Leben in der Stadt Münster und im ganzen Bistum und weist sie an, ihr Leben nach der Regel des hl. Augustinus zu führen. Die Schwestern sollen ein Probejahr vor ihrer Aufnahme ableisten. Sie sollen unter Beschluß leben. Die unter Beschluß lebenden Schwestern sollen einen weißen Überrock mit schwarzem Mantel, die Ausgehschwestern einen grauen Überrock tragen, Beim Tode einer Schwester sollen 150 Misere oder Paternoster und ebensoviel Ave Maria gebetet werden. Der Prior von Nordhorn und der Pater des Fraterhauses werden als Visitatoren eingesetzt. Diese und der Beichtvater des Hauses sollen das Leben im Haus regeln. Die Beichtväter werden von den Visitatoren eingesetzt. Messe darf an einem Tragealtar gehalten werden. Es darf auch eine Kapelle mit 3 Altären und einem Kirchhof eingerichtet werden und vom Weihbischof geweiht werden. Im Turm darf eine kleine und eine grosse Glocke aufgehängt werden. Die Angehörigen des Hauses geniessen die Privilegien des Augustinerordens. Der Bischof nimmt die Schwesternhäuser in seinen persönlichen Schutz. |
Archiv |
Dülmen, Herzog von Croysches Archiv |
Bestand |
Agnetenberg, Kloster | alle Regesten |
Signatur |
15 |
Benutzungsort |
Herzog von Croy'sches Archiv |
Überlieferungsart |
Transsumpt in Urkunde 1467 Dezember 10 |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-10-13 |
Datum Änderung |
2011-02-03 |
Aufrufe gesamt |
5084 |
Aufrufe im Monat |
21 |