Regest

Datum 1463-04-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(up sent Marcus avent des hilligen evangelisten)
Urheber/Aussteller Johannes, Bischof von Münster
Empfänger Kloster Agnetenberg, Dülmen
Titel/Regest Johannes, Bischof zu Münster, bestätigt die Schwesternhäuser vom gemeinsamen Leben in der Stadt Münster und im ganzen Bistum und weist sie an, ihr Leben nach der Regel des hl. Augustinus zu führen. Die Schwestern sollen ein Probejahr vor ihrer Aufnahme ableisten. Sie sollen unter Beschluß leben. Die unter Beschluß lebenden Schwestern sollen einen weißen Überrock mit schwarzem Mantel, die Ausgehschwestern einen grauen Überrock tragen, Beim Tode einer Schwester sollen 150 Misere oder Paternoster und ebensoviel Ave Maria gebetet werden. Der Prior von Nordhorn und der Pater des Fraterhauses werden als Visitatoren eingesetzt. Diese und der Beichtvater des Hauses sollen das Leben im Haus regeln. Die Beichtväter werden von den Visitatoren eingesetzt. Messe darf an einem Tragealtar gehalten werden. Es darf auch eine Kapelle mit 3 Altären und einem Kirchhof eingerichtet werden und vom Weihbischof geweiht werden. Im Turm darf eine kleine und eine grosse Glocke aufgehängt werden. Die Angehörigen des Hauses geniessen die Privilegien des Augustinerordens. Der Bischof nimmt die Schwesternhäuser in seinen persönlichen Schutz.
Archiv   Dülmen, Herzog von Croysches Archiv
Bestand   Agnetenberg, Kloster |   alle Regesten
Signatur 15
Benutzungsort Herzog von Croy'sches Archiv
Überlieferungsart Transsumpt in Urkunde 1467 Dezember 10
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-03
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