Titel/Regest |
Johan Bertoldes, Kaplan zu Dülmen, Johan van Asbec, Drost zu Lüdinghausen, Dirick Holscher, Gograf, Clawes Dichenniken und Hinric Bruens, Bürgermeister, und Ewald Bartschers vermitteln einen Vertrag zwischen Johan von Wesell, Pater des Süsterhauses, und Hillen Drosten, Mater desselben Hauses, und der Stadt Dülmen wegen Streitigkeiten, die aus der Fundation herrühren: 1. Der Konvent darf 40 Profeßschwestern umfassen, ausgenommen die Jubilare. 2. Sie dürfen um Dülmen innerhalb der Landwehr im Esch 3 Molt Roggen Saatland, 2 Scheffel mehr oder weniger, besitzen, eine Heumahd von 7 oder 8 Fuder Heu und einen Kamp für 5-6 Kühe sowie einen Garten von 1 1/2 Scheffel Roggensaat. Weiteres Land innerhalb des Landwehr ist nicht gestattet und muß verkauft werden. 3. Wenn eine Schwester stirbt und eine Bürgerstochter eintreten will, sollen Bürgermeister und Rat den Pater und die Mater bitten, sie aufzunehmen, was nicht verweigert werden soll. Die Eltern sollen ihrer Tochter nach Möglichkeit mitgeben. 4. Die Worte und Stätten, die das Kloster jetzt in der Stadt besitzt - nämlich von der Stege nach dem Stadtturm und Mauer bis an des verstorbenen Symon Hoppers Haus, in dem jetzt Everd Tymerman wohnt, und dem Haus, in dem Bowynchoff wohnt, von der Stiege bis an die genannten Häuser -, sollten für alle Zeiten von bürgerlichen Lasten frei sein, wofür das Kloster eine Summe Geldes gezahlt hat, die zu Nutzen der Stadt mit dem Gelde des Bischofs für die Verpfändung der Ziese und Grut verwendet worden ist. Alle entgegenstehenden Urkunden sollen kraftlos sein. Auf Bitten der Vertragschliessenden siegeln Bischhof Erich von Sachsen, die Vermittler Johan Bertoldes, Johan von Asbec und Dirick Holscher und die Stadt. |