Regest

Datum 1620-04-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Paderborn
Titel/Regest Erzbischof Ferdinand von Köln, Bischof von Paderborn, belehnt Henrich von Oyenhausen, zugleich für seinen Bruder Georg, mit dem freien Palhove binnen Steinheimb, mit vier Hufen Landes und der Schäferei, dem Dorfe Kleinen Fressenhaussen vor Steinheimb, mit 7 1/2 Hufen Landes, dem Eichholz, Hissloh, Ziegenbusch, den Hay genannten Teichen vom Eichholz bis unter den Hoppenberg, dem Mühlenlakenbruch, der Hayz, einer Hufe Landes und einen Hof zu Große-Fressenhaussen, einem Hof zu Lütken Steinheimb, dem Zehnten zu Hoyenhaussen unter dem Stoppelberg, dem Viertelzehnten zu Vinsebeck, dem halben Zehnten zu Dedinghausen [Wüstung bei Ottenhausen], dem halben Zehnten zu Affhoppede [Wüstung bei Ottenhausen], dem halben Zehnten zu Rosche [Wüstung bei Ottenhausen], und den dortigen Gütern, Piddenhaussen, Schulenburg, dem Zehnten zu Bonnentorp, dem großen und kleinen Sundern, dem Emmerenbrock, dem Gute zu Valhaussen [Vahlhausen], zwischen Horne und Ottenhaussen, zwei Hufen Landes vor Steinheimb, wie sie früher den von Epstorpff gehört haben, zwei Höfen zu Großen-Fressenhaussen, Wiesen, Gehölz, und Fischerei von dem Hogenstege bis in die Rammeke; die Kluse zum Hogenstege, Wiesen zwischen den Forsten von Wilbadessen und dem Nieheimer Klusbusch, zwei Hufen Landes vor Steinheimb in dem oberen Felde nach dem Stadtbruch hin, Gärten und Gütern vor Steinheimb, fünf Hufen Landes zu Aleveldessen, einem Hof zu Tidenhausen [Thienhausen] unter dem Stoppelberg, einer Wiese unter dem Raerbrocke zu 7 Fuder Heu, dem Wortzins aus den Häusern zu Steinheimb, zwei Meierhöfen zu Grossen Fressenhaussen, nämlich dem Eickhof und dem Reggerhof, zwei Kottstätten daselbst, dem vierten Teil des großen und des kleinen Bokendahl, und des Raerbroks, dem Heisterbrock und dem Hoppeners-Hof in der Feldmark von Grossen-Fressenhaussen vor Steinheimb, dem Rosenhof zu Lüttken Fressenhaussen, den Gütern in und aussenhalb des Dorfes Bercheim [Bergheim], Gut und Zehnten zum Koven, dem Zehnten zu Eppendorp; weiterhin als Samtlehen einem freien Burglehen zur Liechtenaw, Freigrafschaft Sutheimb, Fischerei und zwei Freistühlen daselbst, dem großen Hof zu Nordtborchem, Schäferei, vier Kottstätten und einem Hof daselbst, dem Eickgut und der Dreckstedde zu Borchem, dem Hofe zu Flechten, dem sechsten Teil des Gogerichts zur Liechtenaw, sieben Hufen Landes und anderen Gütern, die von den von der Drieburg stammen, zwei Hufen Landes zu Reelsen, zwei Kottstätten daselbst, einer Hufe Landes zu Bovenhaussen, dem halbea Zehnten zu Everssen und Rottleveseen [Rolfzen], dem Zehnten zu Limmeke, einem Viertelzehnten zu Hiddessen, einem Viertelzehnten zu Baddenhaussen unter der Hindenburg, dem Zehnten zu Bornhaussen vor Borcholte, einem freien Burglehen zur Drieburg, der dortigen Schäferei, vier Hufen Landes zu Adegessen, dem Adegesser Holze, zwei Höfen zu Lütken-Malerde [Wüstung südlich Nieheim], vier Hufen Landes zu Ostorpff [Wüstung östlich Nieheim], von denen zwei zehntfrei sind, einem zehntfreien Hof zu Honrade vor Nieheimb, zwei Hufen Landes zu Erpsen vor der Drieburg, zwei Burglehen zum Vörde, die von den von Imbdesshaussen unter Vosswinckell heimgefallen sind, dem halben Zehnten zu Mersch vor Holtzminden und zwei Höfen binnen und vor Steinheimb, die von den von Alenhaussen stammen. Unterschrift des Lehnssekretärs Joh. Buschmaus. - Lehnsbrief über dieselben Lehnstücke vom 8 November 1718 im Schloßarchiv Reelsen Urk. Nr. 4.
Archiv   Grevenburg
Bestand   Grevenburg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 129
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Alte Nr. 34.
Überlieferungsart Original (deutsch) Pergament.
Siegel Siegel: Aussteller.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
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