Regest

Datum 1492-04-03 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(des donnerstages na Letare)
Titel/Regest In dem Streit des Domherrn Otto, Johannes, Borchard und Frederik, Vettern und Brüder van Oyenhusen, mit Pawel Waterman, Bürger zu Paderborn, wegen des Sorendal und einiger anderer Äcker vor Paderborn sowie verschiedener rückständiger Kornrenten und Schuldbriefe haben Wilhelm Westphall, Domdechant zu Paderborn, und Diderich Peckelheringk, Altbürgermeister zu Paderborn, folgenden Schiedsspruch gefällt: 1. Aus dem Sorendal und anderem Land hat Pawel Waterman, u.a. von den Meiern Lütteke Herman und Cord Kannen, Kornrenten von insgesamt 97 Malter Korn eingezogen; da Otto das Land wieder gekauft hat, soll Pawel binnen acht Jahren 48 Malter und zwar jährlich zu Michaelis in Paderborn 2 Malter Roggen und 4 Malter Hafer geben und dies zusammen mit seinen Meiern Hans Hembolen, Jacob tor Westen und Bernd Steinhoff geloben; Otto soll das Land im Sorendal, das Herman Hartmans bewirtschaftet, behalten, auf seine Forderungen gegen die Meier Lütteke Herman und Cord Kannen verzichten und die Aufhebung des über diese verhängten Bannes anerkennen. 2. Pawels + Vater Johan Waterman hat von den van Oyenhusen einst eine jährliche Rente von 10 Malter Korn aus dem Sorendal und aus einer Hufe Landes gekauft, die inzwischen insgesamt über 100 Malter Korn eingebracht hat. Otto, der die Rente wieder eingelöst hat, wird auf alle Ansprüche in diese bisherigen Renteneinnahmen Watermans verzichten. 3. Pawels Großvater Pawel Gerlatus hatte dem + Frederich van Oyenhusen 210 rheinische Goldgulden geliehen, von denen die Hälfte dem Pawel Waterman zusteht. Pawel soll auf diese seine Forderung über 100 rheinische Gulden gegen die Brüder Otto und Frederich van Oyenhusen verzichten. 4. Ebenso soll Pawel auf seine anderen Schuldforderungen, darunter eine über 10 und eine über 26 rheinische Gulden sowie solche über Pferde, Panzer u.a., gegenüber den van Oyenhusen verzichten und die Schuldbriefe zurückgeben. 5. Über Pawels Forderung der seit 12 Jahren rückständigen Rente von jährlich 9 Gulden aus einer Hauptsumme von 150 rheinischen Goldgulden wird entschieden, daß der auf das Rathaus zu Steinheim verschriebene Brief über die Hauptsumme gültig bleiben soll, die rückständigen Zinsen jedoch nur aus den letzten fünf Jahren an Pawel nachzuzahlen sind. 6. Borchard und Frederich, Gebrüder van Oyenhusen sollen an Otto 8 Jahre lang jährlich zu Michaelis 6 Malter Hafer durch ihre Meier zu Lichtenauwe zahlen lassen, nämlich durch Hermen Jutten 2 Malter, Geilher 1 Malter, Helmicus Helmici, den Bürgermeister, 1 Malter, Hartman Emmers 1/2 Malter und Hinrich Mons 1 1/2 Malter. 7. Die Verschreibung der van Oyenhusen für Pawels Eltern in das Gut Steinheim bei der Lichtenauwe soll gültig bleiben. 8. Der Streit wegen einer Schuld des Johan van Oyenhusen, Sohnes des + Cord, gegenüber Pawel soll durch Schiedsleute beider Parteien geschlichtet werden. Beide Parteien stimmen dem Schiedsspruch zu, der zweifach ausgefertigt wird.
Archiv   Grevenburg
Bestand   Grevenburg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 205
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Alte Nr. 126.
Überlieferungsart Original (mittelniederdeutsch) Pergament.
Siegel Siegel: 1) Wilhelm von Westfalen (ab), 2) Dietrich Pickelhering (in Schild drei strahlenförmig mit den Köpfen aufeinandergelegte Heringe, beseitet von zwei Pickeln: 1), 3) Otto von Oeynhausen (in Schild Leiter, Helmzier), 4) Johannes von Oeynhausen (unkenntlich), 5) Burchard von Oeynhausen (in Schild Leiter, Helmzier), 6) Friedrich von Oeynhausen (in Schild Leiter) 7) Paul Waterman (in Schild ).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-10-13
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