Regest

Datum 1573-07-10 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Marienmünster
Titel/Regest Ausführungsbestimmungen zu den 1558 in Ostlangen, 1567 zu Lippspringe und 1569 zu Steinheim zwischen dem Bischof von Paderborn und den Grafen zur Lippe geschlossenen Vergleichen wegen des Bau- und Brennholzes aus den Oldenburgischen Gehöltzen. 1. Es darf nur Bau- und Brandholz für das Amtshaus Oldenburg entnommen werden; geschlagene Flächen müssen aufgeforstet werden. 2. Der beantragte Nachlaß von Kornschulden aus Ruhensieck und Hagedorn soll geprüft werden. 3. Nach dem Abschied von 1556 zu Steinheim soll ein Hof zu Sommersell beiden Parteien zugeteilt werden; die halbe Pacht daran gebührt dem Bischof von Paderborn, die Dienste aber gebühren allein den v. Oeynhausen, denen auch das Baurgericht allein zusteht: Zum Paderbornischen Haus Schwalenberg gehört 1/4 der Herrschaft Stoppelberg, es soll erkundigt werden, was dazu gehört und von + Hermann v. Mengersen gebraucht wurde. 4. Wegen der Schnade und Hude am Grevenhagen soll eine neue Übereinkunft getroffen werden. 5. Aus den Dörfern Entorf, Bremmenberg, Born und Münsterbrock gehören je dem Amthause Oldenburg und dem Kloster Marienmünster 14 Dienste, entsprechend auch dem Kloster die Halbscheid des Baurgerichts. 6. Die lippischen Räte wollen dafür sorgen, daß Gabriel v. Donop den Beifluß des neuen Wasserzwangs an der Emmer so herrichtet, daß die Fische auf- und absteigen können. Unterschriften: Roserus v. Westrem, Domküster; Diedrich v. Meschede, Dechant; Schönenberg Spiegel, Laurenz Siebel, Lic.Kanzler, Bernd v. Exterde, Henrich Kerckman, Licentiatus.
Archiv   Grevenburg
Bestand   Grevenburg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 210
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
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