Titel/Regest |
Tonieß Wulff v. Haxthausen hatte seinem Schwiegervater, Rab Arent v. Oienhausen am 22.06.1602. 1.000 Rtlr. geliehen, die dieser zu seines Sohnes Moritz Gütern in Velmede verwandt hatte. Nach dem Tod des Rab Arent fiel in der brüderlichen Teilung die Bezahlung der Schuld dem Moritz zu. Dieser entrichtete auch bis 1614 die Zinsen; danach aber geriet er in Verzug, und auch seine Witwe bezahlte weder Zinsen noch Kapital. Tonieß Wulff klagte, daß sämtliche Erben zur Zahlung verpflichtet seien. Das Gericht verurteilte seinen Schwager, Rab Arent v. Oienhausen zur Zahlung eines Drittels, der, wenn auch widerwillig, da er sich zu Unrecht verurteilt glaubte, 658 Rtlr. 12 Mariengroschen bezahlte. Abschrift 17. Jh. mit Beglaubigung durch Pancratius Wincklerus, Notarius publicus, civis et secretarius in Steinheim. |