Regest

Datum 1651-07-13 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Ehepakten zwischen Johann Meldnior v. Oeynhausen, gräflich lippischem Rat und Hofmeister, und Elisabeth Dorothea v. Münchhausen zum Schwöbber, Tochter des + Borries v. Münchhausen und der Anna Dorothea v. Kerssenbruch, Witwe. Die Braut erhält 3.000 Rtlr. Brautschatz, sowie von ihrer Mutter Kleider, Kleinodien u.a. Schmuck samt Betten und Leinengeräten als Paraphernalgut; nach Bezahlung der 3.000 Rtlr. sollen sie und ihr Mann auf alle väter-, mütter- und brüderlichen Güter Verzicht leisten. Der Bräutigam verschreibt der Braut 3.000 Rtlr. aus Grevenburg als Leibgut, jährlich mit 3 Fuder 8 Malter Roggen, 3 Fuder 8 Malter Gerste, 5 Malter Weizen, 2 Malter 3 Himbt Erbsen, 23 Malter Hafer sowie die Zinsen von den 3.000 Rtlr., nämlich 180 Rtlr. Als Morgengabe erhält sie eine goldene Kette im Werte von 130 Rtlr. und weitere 150 Rtlr. in bar. Ferner werden ihr, falls ihr Mann vor ihr stirbt, verschrieben, freie Feuerung und Behausung auf Grevenburg, 4 Morgen Landes, sowie das Recht, bei Vollmast in deren v. Oeynhausen Gehölz 10, bei Halbmast 5 Schweine mast- und hirtenfrei einzutreiben. Stirbt er vor seiner Frau und sind Kinder vorhanden, so soll die Mutter Vormund sein und als Witwe jährlich 8 Malter Roggen, 8 Malter Gerste und 8 Malter Hafer an Stelle der Morgengabe haben. Bei Wiederheirat sollen ihr die 3.000 Rtlr. Heiratsgut und ihre Paraphernalia zurückgegeben werden, sie soll aber weiter keine Ansprüche an die Güter ihres Mannes haben, jedoch bleibt den Kindern erster Ehe ihre Erbgerechtigkeit an dem Nachlaß der Mutter ungeschmälert. Stirbt Johann Melchior kinderlos, und will die Witwe wieder heiraten, so erhält sie die 3.000 Rtlr. Brautschatz und die Hälfte davon, was sie in stehender Ehe erworben. Überlebt er seine Frau, ohne daß Kinder da sind, so soll er die Paraphernalia zurückgeben und wenn seine Frau innerhalb Jahr und Tag stirbt, die 3.000 Rtlr. behalten, sonst aber 1.500 Rtlr. zurückgeben. Unterschriften und (gut erhaltene) Petschaften: 1) Johann Melchior v. Oeynhausen, 2) Henrich Herman v. Oeynhausen, 3) Rab Arndt v. Oeynhausen, 4) Anna Dortheya v. Kerssenbruch, Witwe v. Münchhausen, 5) Rabe Hilman Spiegel v. Pickelstein 6) David Postel, Doctor 7) Wilken Ludwig, Notarius.
Archiv   Grevenburg
Bestand   Grevenburg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 23
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Siegel gut erhaltene Petschaften: 1) Johann Melchior v. Oeynhausen, 2) Henrich Herman v. Oeynhausen, 3) Rab Arndt v. Oeynhausen, 4) Anna Dortheya v. Kerssenbruch, Witwe v. Münchhausen, 5) Rabe Hilman Spiegel v. Pickelstein 6) David Postel, Doctor 7) Wilken Ludwig, Notarius.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-10-13
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