Regest |
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Datum | 1655-12-05 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
Titel/Regest | Nach dem Tode des Claus Spiegel zum Desenberg auf Ovelngönne kommt durch Vermittlung des Hieronimus v. Gropendorf und des Johann Melchior v. Oeynhausen zwischen den hinterlassenen Töchtern und den Lehnsfolgern folgender Vergleich zustande: 1. den Landerben bleibt auf 12 Jahre das Gut Ovelgönne zur Nutzung, ausgenommen die Einkünfte des Meierhofs zu Horde, der für die gesamten Prozesse herhalten muß, und das Gut zu Dalheim und die Corbachschen Zehnten, worunter aber nicht der kleine Bühner Zehnte fällt, der zum Gut Ovelgönne gehört; 2. Dafür übernehmen die Landerben die Schulden ihres Vaters; die Gebrüder v. Spiegel treten ihnen noch den Hof zu Roeden ab, der in 4 Hufen Land besteht, nachdem sie die darauf haftenden Obligationen bezahlt haben. 3. Den Gebrüdern v. Spiegel als Lehnsfolger bleibt die Hegung der Gerichte. 4. Nach Ablauf der 12 Jahre treten die Landerben das Gut Ovelngönne ab. 5. Bis dahin werden alle öffentlichen Abgaben (Ritter u.a. Steuern) von den Landerben ohne Zutun der Gebrüder Spiegel bezahlt, auch die Gebäude und Mühlen unterhalten. 6. Die Äcker sind nach 12 Jahren mit der nämlichen Besamung wie jetzt zu übergeben, dagegen soll das Vieh den Landerben verbleiben. Den Prozeß gegen Engelbrecht v. Spiegels selige Töchter wollen sie gemeinsam führen. Unterschrift: Rabe Schöneberg Spiegel zum Desenberg. |
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Archiv | Grevenburg | |||||||
Bestand | Grevenburg, Urkunden | alle Regesten | |||||||
Signatur | Urk. 25 | |||||||
Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Überlieferungsart | Abschrift. | |||||||
Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-10-13 | |||||||
Aufrufe gesamt | 3328 | |||||||
Aufrufe im Monat | 14 | |||||||
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