Regest

Datum 1660-09-08 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Osterode
Titel/Regest Die Brüder Henrich Hermann v. Oeynhausen [seine Frau Anna Magdalena geb. Spiegel zum Desenberg] und Johann Melchior v. Oeynhausen [oo Eise Dorthee v. Münchhausen] schließen nach dem Tode ihres Vettern Domscholasters Otto Wilhelm v. Oeynhausen [Linie Nordborehen] einen Vergleich wegen der Lehengüter:

1. Da der dem Henrich Hermann im brüderlichen Vergleich vom 23.03.1651 zugeteilte Zehnte zu Alten Buseck durch den Tod des Freiherrn v. Burgmilchling zu 2/3 abgegangen, so zediert ihm Johann Melchior den Teil seiner Schuldforderung in das Dorf Sichertshausen und den Breuner Hof.

2. Johann Melchior tritt ferner ab seinen Anteil an dem alten Lehen und Stammgut Nordborchen an Häusern, Ländereien, Gebäuden, Gehölzen, Wiesen, Schäferei, Jagd, Fischerei, Gericht und Gerechtigkeit. Johann Melchior erhält den dem Henrich Hermann heimgefallenen Anteil an Reelsen mit allen Pertinenzien sowie Henrich Hermanns Anteil am Entorfer Zehnten.

3. Die bisher gemeinsamen Schuldforderungen werden in der Weise geteilt, daß Henrich Hermann alle die erhält, die im Land Hessen stehen, Johann Melchior die in Westfalen stehen.Gemeinsam verbleiben von den hessischen Schuldforderungen die Scheiblerische Bürgschafts-Action samt der Tresischen Succession, von den westfälischen Schuldforderungen die Ansprüche an das Haus Velmede. Unterschriften und Petschaften von Henrich Hermann und Johann Melchior; Unterschriften beider Frauen.
Archiv   Grevenburg
Bestand   Grevenburg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 26
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Siegel Petschaften von Henrich Hermann und Johann Melchior
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-10-13
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