Titel/Regest |
Franz Simon und Georg Friedrich v. Oeynhausen zu Lichtenau und Sutheim verpachten der Else Dorothe, Witwe v. Oeynhausen, geb. v. Münchhausen, für jährlich 50 Rtlr. auf 6 Jahre ihren 1/3 Anteil an den Reelsischen Gütern mit allem Zubehör. Sie behalten für sich die Brüche, Mastgeld, Hühner, Eier und die Sackheuer. Die Drostin verspricht den Borghof, nachdem vorher die Grenze von allen v. Oeynhausen gezogen ist, in Zuschlag machen, die übrigen Bau- und Besserungskosten tragen die Verpächter. Schäden durch Krieg, Feuersbrunst, Schnecken und Mäusefraß sollen von Unparteiischen abgeschätzt und dann nach Befinden Nachlaß an der Pacht gewährt werden. Unterschriften und Petschaften. |