Regest

Datum 1713-08-21 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Die nach dem Tode des Christian Ludwig Ferdinand v. Oeynhausen, sachsen-eisenachschem Geheimen Rat und Cammerpräsident, zwischen dessen Witwe Anna Eleonore v. Oeynhausen geb. Rauin von und zu Holzhausen einerseits und den Gebrüdern Philipp Adolph und Carl Gustav Eberhard v. Oeynhausen andererseits wegen der Verlassenschaft entstandenen Mißhelligkeiten, die insbesondere daher rührten, daß die Witwe nicht nur die Hälfte der über 25.000 Taler lautenden Obligation, die Hälfte des zu Eisenach gekauften Hauses, sondern auch aus ihrem forum domicilii nach sächsisch-eisenachschem Rechte die Hälfte der fahrenden Habe beanspruchte, während ihre Schwäger als Erben des ohne Testament verstorbenen der Witwe nur das zuerkennen wollen, was ihr kraft des Ehevertrages zusteht, werden in folgender Weise verglichen: 1) den Brüdern des Erblassers verbleiben im voraus ohne Anrechnung etwaiger Baukosten und Meliorationen die Güter zu Grevenburg und Sudheim. 2) Sie behalten das auf diesen Häusern stehende Vieh und die noch vorhandenen oder im Felde stehenden Früchte. 3) Sie behalten die Haus- und andere Mobilien zu Grefenburg und Sudheim mit Ausnahme der mit der Witwe Pitschaft versiegelten Kästen 4) Die Witwe behält im voraus alles was sie in die Ehe gebracht, doch wird das compensiert, mit dem, was der Cammerpräsident in die Rauischen Güter gesteckt hat; 5) Behält sie die im Hause zu Eisenach befindliche Fahrnis, erbietet sich aber, das in Eisenach vorhandene Silber, das im vorigen Jahr von Grevenburg dorthin gebracht, den Brüdern herauszugeben; sie wollen ihr dafür Bettwerk und andere Mobilien aus Grevenburg verabfolgen lassen, falls sie es wünscht; 6) die vom + Cammerpräsidenten hinterlassenen Capitalien sollen nach dem beigefügten [liegt nicht bei!] Verzeichnis des Sekreätrs Maus den Gebrüdern verbleiben; 7) damit die Witwe aber ihr Auskommen habe, sollen ihr jährlich 2.000 Taler ausgezahlt werden und ihr die freie Wohnung zu Eisenach zustehen; bei Wiederverheiratung nur 1.000 Taler. 8) Sollte ein Kapital fallieren, so ist der Verlust gemeinsam zu tragen. 9) Um ihre Liebe und Ästimation zu bezeigen, überlassen die Gebrüder v. Oeynhausen der Witwe 12.000 Rtlr. oder 18.000 Frankfurter Gulden, der Gulden zu 15 Batzen, oder 60 Kreuzer gerechnet, doch sollen die Zinsen in Höhe von 600 Taler auf das Wittumsgeld von 2.000 Rtlr. angerechnet werden. 10) Zur Verwaltung der Kapitalien soll der Sekretär Maus angestellt werden. 11) Als Berater für den Sekretär Maus wird der Hanauische Regierungs- und Cammerpräsident Freiherr v. Edelsheim, Schwager der Witwe, gewonnen. 12) Legate: der Intention des + Cammerpräsidenten gemäß a) jährlich 50 Rtlr. für ein theologisches Stipendium für arme Studenten aus der Stadt Butzbach, b) 25 Gulden den Hausarmen zu Butzbach, c) 50 Taler für die Oeynhausensche Kapelle zu Welsede zur Aufrichtung einer Filiale.
Archiv   Grevenburg
Bestand   Grevenburg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 43
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Abschrift?
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-18
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