Regest

Datum 1714-07-04 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Testament des Georg Spiegel zu Schweckhausen, [er unterschreibt Georg Spiegel von Pickelßheim] Oberstallmeister des Landgrafen von Hessen-Cassel 1) Seine Gemahlin Anna Sophia v. Stockhausen soll ihn nach lutherischer Ceremonie bestatten lassen im Chor der Kirche zu Lauenförde, wo er sich das Begräbnis auf eigene Kosten erbaut und der Kirche gutwillig ad pias causas 24 Rtlr. gegeben hat; 2) Da sein Sohn ohnlängst verstorben ist, so sollen seine Lehn- und Stammgüter gemäß dem 1694 mit seinem verstorbenen Bruder, braunschweigisch-wolfenbüttelschen Drost zu Fürstenberg, geschlossenen Erbvergleich an dessen 3 noch lebende Söhne übergehen. 3) Da er 1694 seinem Bruder die Hälfte der auf dem Gute [Schweckhausen?] vorgefundenen Mobilien bezahlt, die baufällig gewesenen Gebäude und Stallungen hat reparieren lassen, ein neues Wohnhaus gebaut, die Gärten, Teiche und Mühlen in guten Stand gebracht, deren Nutzniesser die Söhne seines + Bruders sind, so hofft er, daß sie sich seiner Gemahlin und seiner Töchter gegenüber gemäß dem Vergleich von 1654 und dem mit Genehmigung seines Bruders abgeschlossenen Ehevertrag von 1703 verhalten und ihnen entrichten, was ihnen zukommt. 4) Die genannten Neffen sollen die Allodialstücke und Gefalle, die er zur Sicherung der Schweckhausischen Jurisdiktion sowie zur Vermehrung der zum Gut gehörenden Rechte, Weiden, Huden, Jagden, Koppelhuden erworben hat, gegen billigmäßige Bezahlung erwerben, ebenso das Begräbnis gegen Erstattung der Selbstkosten. Gilt aber nur für den Fall, daß er keine Söhne hinterläßt. 5) Wenn die Neffen sich jedoch gegen seine Gemahlin und Töchter 'widrig' aufführen, soll alles an Fremde veräußert werden. 6) Er setzt seine Töchter Maria, Dorothea, Sophia und Charlotte zu Erben ein. 7) Sollten ihm noch mehr als 1 Sohn geboren werden, so soll der Älteste das Gut Schweckhausen mit allem Zubehör und was er künftig noch an Lehen oder Erbgütern in dieser Gegend erwirbt, besonders das Ahausische Lehen und die sämtlichen Twisten-Güter allein besitzen, den übrigen aber ein Äquivalent an barem Geld gegeben werden. Die Bibliothek soll auf ewige Zeiten beim Hause mit dem Fideikommiß verbunden bleiben; wer davon etwas veräußert, muß es auf seine Kosten ersetzen. 8) Sämtliche Kinder sollen aus dem Gesamtvermögen erzogen, die Söhne während ihrer Minderjährigkeit zum Studieren angehalten, die Töchter zur Gottesfurcht und allen einem adelichen Frauenzimmer wohl anständigen Tugenden und Geschicklichkeiten erzogen werden. 9) Die Töchter sollen bis zur Verheiratung, auch wenn sie schon majorenn sind, von sämtlichen Brüdern im Hause versorgt werden, für Kleidung jährlich 50 Taler erhalten oder aber jährlich insgesamt 100 Taler. 10) Bei Verheiratung richtet sich die Höhe der Aussteuer nach der Zahl der Töchter (1 Tochter: 2.000 + 8.000; 2 Töchter: jede 6.000 Taler; 3 und 4 Töchter: jede 4OOO; 5 oder mehrere jede 3.000 Taler). 11) Die Dotalgelder sollen aus den zur Zeit der Minderjährigkeit erworbenen oder als Kapital ausgeliehenen Geldern genommen werden. 12) Zu etwaigen Vormündern der Kinder benennt er seine Schwäger Major Hans Hermann und Hans Friedrich v. Stockhausen, die einen Rechtsgelehrten in Prozessen und einen Verwalter für das Gut einsetzen sollen. 13) Falls er keine Söhne bekommt, sollen seine Töchter nach dem gemeinen Recht erben. 14) Aus dem Gesamtvermögen sollen die Kinder erzogen werden und soll die Gemahlin ihren Unterhalt haben. 15) Wenn eine Tochter heiratet, erhält sie 2.000 Taler und die gewöhnliche adelige Ausrüstung in dotem; sobald aber alle verheiratet oder majorenn sind, soll das Gesamtvermögen verteilt werden. 16) Bei der Verteilung der Erbschaft sollen aber die Zinsen von 8.000 Talern der Gemahlin auf Lebenszeit gesichert werden. 17) Will seine Gemahlin anderwärts wohnen, so soll sie die Zinsen der 8.000 Taler und die Zinsen von 2.000 Talern Paraphernalgeldern genießen. 18) Einschränkung der §§ 13-17, falls er noch Söhne bekommt. 19) Auch wenn er nur Töchter hat, soll seine Gemahlin die in den Ehepakten festgesetzten 2 Fuder 6 Scheffel als Morgengabe aus den Lehngütern und auch die dort beschriebene Leichzucht erhalten. Er behält sich vor, das Testament jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Unterschriften und Petschaften: 1) Georg Spiegel v. Pickelßheim, 2) B.V. Graf v. Hohenfelt, 3) Christian Siegmund Wiebell.
Archiv   Grevenburg
Bestand   Grevenburg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 45
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Siegel Petschaften: 1) Georg Spiegel v. Pickelßheim, 2) B.V. Graf v. Hohenfelt, 3) Christian Siegmund Wiebell.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2010-10-13
Aufrufe gesamt 1726
Aufrufe im Monat 504