Titel/Regest |
Johann Moritz von Oeynhausen, der es kraft brüderlichen Vergleichs von 1725 übernommen hat, seiner Mutter Sophia Christine v. Oeynhausen geb. v. Haxthausen jährlich ihr Wittumsgehalt in Höhe von 300 Rtlr. aus den Grevenburgischen Gütern zu bezahlen, verspricht, 'sobald meine Frau Mutter die bißher in Verwahr gehabte Lehnbrieffe, Kauff- und andere Contracte benebst denen brieflichen Urkunden und Nachrichten, so mir alß nunmehrigen Besitzer der Grevenburgischen Güther zustehen, wird an mich extradiert haben', die rückständigen Wittumsgelder zu zahlen und die Zahlungstermine einzuhalten. Als Sicherheit setzt er ihr alle Zehnt- und Heuerfrüchte aus Sommersell, Kargensieck, Entrup und Eversen. Unterschrift und Petschaft: J. M. v. Oeynhausen. |