Titel/Regest |
Christoph Albert v. Oeynhausen zu Eichholz verschreibt seiner Ehefrau Maria Margaretha Kaup, Tochter des Johann Kaup und der Elisabeth Hayne aus Geseke, mit der er sich nach dem Tode seiner 1. Frau, Christine Sophie v. Nagel, verheiratet hat, als Wittum jährlich 400 Rtlr. sowie weitere 50 Rtlr., falls sie ihre Wohnung anderswo nehmen wolle, ferner nötige Mobilien und standesgemäßen Hausrat, jährlich 1 Fuder Roggen, 1 Fuder Gerste, 2 Fuder Hafer, freies Brandholz oder 50 Rtlr. Sollten aus dieser oder, falls sie vor ihm stürbe, aus einer eventuellen dritten Ehe Kinder hervorgehen, so sollen diese aus den Lehen- und Erbgütern freien Unterhalt und das Heiratsgut zu gleichen Teilen genießen, doch behält er sich vor, einen männlichen Erben als dominum bonorum zu benennen. Unterschriften: Christoph Albert v. Oeynhausen, M.M. Kaup, Frau v. Oeynhausen, Andreas Dufrene als Zeuge, Hermann Adolph Löhr, Bürgermeister. Notar: Georg Theodor Rüther; |